Planung GDRMA-HR Mittelhausen, Erfurt
KI Gesucht wird ein Generalplaner für die Planung einer neuen Gas-Druckregel- und Messanlage (GDRMA-HR) in Erfurt-Mittelhausen.
SWE Netz GmbH · Erfurt · Thüringen · Öffentliches Unternehmen
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Die SWE Netz GmbH ist als Netzbetreiber der Landeshauptstadt Erfurt für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Stromverteilungsnetze verantwortlich. Eine der Aufgaben besteht darin, das Hochspannungsnetz (110kV-Netz) an den – durch verschiedene Einflussgrößen – steigenden Energiebedarf der Netzkunden anzupassen und ggf. auszubauen sowie zu ertüchtigen. Mehrere Einflussgrößen wirken parallel, aber weitestgehend voneinander unabhängig auf die notwendige Weiterentwicklung des 110kV-Netzes. Die städtebauliche Aufsiedlung im Gebietsbereich Erfurt-Nordost, der beginnende Hochlauf der Verkehrswende (Elektromobilität) und eine starke Nachfrage nach hohen Anschlussleistungen für die Ansiedlung und den Betrieb von Einspeiseerzeugungsanlagen im Versorgungsgebiet führen zu einem deutlichen Anstieg der prognostizierten Gesamtanschlussleistung. Diese Einflussgrößen haben nach Höhe und Anordnung im Netzgebiet einen umfangreichen Anpassungsbedarf bei der Struktur und der Dimensionierung des Hochspannungsnetzes zur Folge.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind daher die Erstellung und die Durchführung von Planungsleistungen (Elektroplanung: Primär- und Sekundärplanung, Baubetreuung) in Anlehnung an die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen)) für die Errichtung eines Umspannwerks am Standort Erfurt-Stotternheim. Konkretisierende Angaben zum Planungsumfang sind der Aufgabenstellung zu entnehmen.
Die Vergabe soll Anfang Q4 2026 abgeschlossen werden. Mit der Planung und den dazugehörigen Maßnahmen ist dann sofort nach Auftragserteilung (ca. Anfang November 2026) zu beginnen.
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1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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