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Austausch der Fahrstromtransformatoren in GUW 104, 106, 111 - 30027918
Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH · Mainz · Rheinland-Pfalz
Vergabe-Ergebnis
Keine Vergabedetails publiziert
Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.
Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Austausch von Fahrstromtransformatoren an den Gleichrichterunterwerken 104, 106 und 111 in Mainz.
- Auftragsart ist eine Bauleistung (works).
- Verfahrensart ist eine offene Ausschreibung.
- Erforderlich sind nachweisbare Erfahrungen im Bereich der Installation und Wartung von Transformatoren.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Austausch der Fahrstromtransformatoren an den Gleichrichterunterwerken 104 - Finthen, 106 - Hechtsheim und 111 - Rodelberg für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📄 Unterlagen
Folgende Dokumente werden Ihnen mit der Version 3 der Ausschreibungsunterlagen (angepasst) zur Verfügung gestellt: • A2_Inhaltsverzeichnis_Ausschreibungsunterlagen_V3 • C2 Anlage 1 ZVB - Muster Vertragserfüllungsbürgschaft • C2 Anlage 2 ZVB - Muster Gewährleistungsbürgschaft
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📅 Frist verlängert📄 Unterlagen❓ Bieterfragen
Folgende Dokumente werden Ihnen mit der Version 2 der Ausschreibungsunterlagen angepasst zur Verfügung gestellt: • A1_BWB_Bewerbungsbedingungen_V2 • A2_Inhaltsverzeichnis_Ausschreibungsunterlagen_V2 • A3_Angebotsdeckblatt_V2 Aufgrund der eingegangenen Bieterfragen und der damit verbundenen erforderlichen Klarstellung wird die Frist zur Angebotsabgabe verlängert. Der neue Termin zur Angebotsabgabe ist: Montag, 03.08.2026, 10:00 Uhr. Wir bitten die Änderung sowie die angepassten Verfahrensfristen zu berücksichtigen und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständigkeit: Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren (§§155 ff, GWB) sind in 1. Instanz die: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 D-55116 Mainz, Telefon: 06131-16-2234 Fax: 06131-16-2113 Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 03.08.2026 Folgende Dokumente werden Ihnen mit der Version 3 der Ausschreibungsunterlagen (angepasst) zur Verfügung gestellt: • A2_Inhaltsverzeichnis_Ausschreibungsunterlagen_V3 • C2 Anlage 1 ZVB - Muster Vertragserfüllungsbürgschaft • C2 Anlage 2 ZVB - Muster Gewährleistungsbürgschaft · in TED EU + oev
- Frist 03.08.2026 Folgende Dokumente werden Ihnen mit der Version 2 der Ausschreibungsunterlagen angepasst zur Verfügung gestellt: • A1_BWB_Bewerbungsbedingungen_V2 • A2_Inhaltsverzeichnis_Ausschreibungsunterlagen_V2 • A3_Angebotsdeckblatt_V2 Aufgrund der eingegangenen Bieterfragen und der damit verbundenen erforderlichen Klarstellung wird die Frist zur Angebotsabgabe verlängert. Der neue Termin zur Angebotsabgabe ist: Montag, 03.08.2026, 10:00 Uhr. Wir bitten die Änderung sowie die angepassten Verfahrensfristen zu berücksichtigen und danken Ihnen für Ihr Verständnis. · in TED EU + oev
- Frist 20.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Alle Angebote ausgeschlossen
1 Veröffentlichung
- 15.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 722 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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