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Austausch der Fahrstromtransformatoren in GUW 104, 106, 111 - 30027918
Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH · Mainz · Rheinland-Pfalz
Angebote bis 20.07.2026, 10:00 Uhr (noch 1 Tage)
Beschreibung
Austausch der Fahrstromtransformatoren an den Gleichrichterunterwerken 104 - Finthen, 106 - Hechtsheim und 111 - Rodelberg für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert📄 Unterlagen❓ Bieterfragen
Folgende Dokumente werden Ihnen mit der Version 2 der Ausschreibungsunterlagen angepasst zur Verfügung gestellt: • A1_BWB_Bewerbungsbedingungen_V2 • A2_Inhaltsverzeichnis_Ausschreibungsunterlagen_V2 • A3_Angebotsdeckblatt_V2 Aufgrund der eingegangenen Bieterfragen und der damit verbundenen erforderlichen Klarstellung wird die Frist zur Angebotsabgabe verlängert. Der neue Termin zur Angebotsabgabe ist: Montag, 03.08.2026, 10:00 Uhr. Wir bitten die Änderung sowie die angepassten Verfahrensfristen zu berücksichtigen und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Austausch von Fahrstromtransformatoren in den Gleichrichterunterwerken 104, 106 und 111.
- Leistungen umfassen Demontage, Lieferung, Montage, Anschluss, Prüfung und Inbetriebnahme.
- Auftraggeber ist die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH.
- Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.
Die Ausschreibung umfasst die Demontage, Lieferung, Montage, Anschluss, Prüfung und Inbetriebnahme von Fahrstromtransformatoren an drei Standorten in Mainz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Details siehe Feld Zusätzliche Informationen (BT-300).
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Eintragung Handelsregister
Details siehe Feld Zusätzliche Informationen (BT-300).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine Eigenerklärung (Anlage A4, hier A4.6), dass zur Sicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Lieferung und Leistung ist eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 10% des Nettoauftragswertes (Vertragserfüllungsbürgschaft) vereinbart wird, oder diese im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Zudem sichert der AN zur Sicherung der Leistungs- und Lieferpflicht innerhalb der Gewährleistungsfrist eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 5 % der jeweiligen Nettoauftragswertes zu.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, das eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor: Die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss durch die Vorlage der geforderten Referenzen gem. Anlage A4, Abschnitt A4.7 nachgewiesen werden. Eine Bereitstellung zusätzlicher Angaben oder ergänzender Dokumente zu Projektreferenzen ist zulässig. Diese fließen jedoch nicht in die Wertung ein. Benennung von mindestens drei (3) Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren (soweit zur Sicherung eines ausreichenden Wettbewerbs erforderlich, können einschlägige Referenzen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen; hierauf wird hingewiesen), ausgehend vom Ende der Abgabefrist der Angebote (siehe Pkt. 2.6, Anlage A1), deren Leistungen und Umfang mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind bei vergleichbar großen oder größeren Verkehrsgesellschaften oder in einer vergleichbar großen oder größeren Stadt oder vergleichbar großen oder größeren Kommune. Als vergleichbar gelten insbesondere Projekte zur Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Fahrstromtransformatoren oder Komponenten der Bahnenergieversorgung (z. B. Gleichrichterunterwerke). Vergleichbar bedeutet nicht identisch. Es genügt eine hinreichende Ähnlichkeit, die einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit erlaubt. Jede Referenz muss ein Auftragsvolumen von mindestens 100.000 EUR netto (bezogen auf den vom Bieter erbrachten Leistungsanteil) aufweisen. Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage A4, Abschnitt A4.7) zu verwenden. Zudem sind Angaben zu Kontaktdaten der Referenzgeber, der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten, das Liefervolumen sowie der Umsetzungszeitraum zu machen. Hinweise zu den Referenzen: Beruft sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf eine von einem anderen Unternehmen erbrachte Referenz und ist dieses Unternehmen infolge von unternehmens- oder gruppeninternen Umstrukturierungen im Bewerber/oder einem Mitglied einer Bietergemeinschaft aufgegangen, ist vom Bieter/der Bietergemeinschaft nachvollziehbar darzulegen, inwieweit das mit der Referenz erworbene Know-How und Erfahrungswissen und die für die Produktion erforderlichen Ressourcen vorhanden und gesichert sind. Die Auftraggeberin behält sich vor: - zu den angegebenen Referenzen Nachforschungen anzustellen und/oder zusätzliche Informationen einzuholen. - bei der Feststellung, dass Angaben falsch sind oder der Bieter eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, die betreffende Referenz von der Wertung auszunehmen oder ganz aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.
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Nachunternehmer-Anteil
Details siehe Feld Zusätzliche Informationen (BT-300).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständigkeit: Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren (§§155 ff, GWB) sind in 1. Instanz die: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Stiftsstraße 9 D-55116 Mainz, Telefon: 06131-16-2234 Fax: 06131-16-2113 Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 1 Tag
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 20.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
- 16.07.2026 Folgende Dokumente werden Ihnen mit der Version 2 der Ausschreibungsunterlagen angepasst zur Verfügung gestellt: • A1_BWB_Bewerbungsbedingungen_V2 • A2_Inhaltsverzeichnis_Ausschreibungsunterlagen_V2 • A3_Angebotsdeckblatt_V2 Aufgrund der eingegangenen Bieterfragen und der damit verbundenen erforderlichen Klarstellung wird die Frist zur Angebotsabgabe verlängert. Der neue Termin zur Angebotsabgabe ist: Montag, 03.08.2026, 10:00 Uhr. Wir bitten die Änderung sowie die angepassten Verfahrensfristen zu berücksichtigen und danken Ihnen für Ihr Verständnis. · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 709 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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