AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung Kita Verpflegung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412, Kiel
- Veröffentlicht
- 10.03.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 55500000 — Hotel und Gastronomie
- Branche
- Lebensmittel & Catering
- Auftragsvolumen (Rahmen)
- 785.000 €
- Rahmen-Maximum
- 4.710.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Gemeinde Barsbüttel ist Träger von insgesamt 5 Kindertageseinrichtungen (Kita) in der Gemeinde Barsbüttel und betreut ca. 360 Kinder, von denen viele Verpflegung erhalten. Die Verpflegung wird in den eigenen Kita-Produktionsküchen, durch Personal des Auftraggebers, zubereitet. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Mischkostverpflegung mit TK-Frische-Komponenten (cook & freeze) in Mehrportionsschalen und der Lieferung von Molkereiprodukten, Getränken sowie Frisch-und Trockenwaren in die jeweiligen 5 gemeindlichen Kindertageseinrichten der Gemeinde Barsbüttel. Höchstwert: 785.000,00 EUR € netto. Die öffentlichen Auftraggeber sind aufgefordert bei Rahmenvereinbarungen einen Höchstwert zu benennen, die im Verlauf des Vertrages nicht überschritten werden dürfen. Nach Erreichen der jeweiligen Höchstmenge endet der Vertrag automatisch und muss neu ausgeschrieben werden.
Lose
10 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2025
- Ende
- 28.02.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (4)
- Böttjer Frischdienst GmbH · Chefs Culinar · Hofmann Menü-Manufaktur GmbH · Marker oHG
- Vertragsabschluss
- 25.02.2025
- Angebotsspanne
- 1.472 – 1.472 €
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.12.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.