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RV Datenschutzunterstützung
IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR) · Berlin · Berlin · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
- KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Stuttgart Großunternehmen
- PricewaterhouseCoopers Legal AG · Berlin Großunternehmen
Diese Vergabe wurde in mehreren Losen ausgeschrieben — pro Los wurde ein Auftragnehmer gewählt. Die genaue Los-Zuordnung steht in der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist als zentraler IT-Dienstleister des Landes Berlin für die Durchführung von Digitalisierungsprojekten in der Berliner Verwaltung zuständig, dabei nimmt der Datenschutz einen hohen Stellenwert ein. Der in diesem Zusammenhang ausgeschriebene Rahmenvertrag (RV) zur Datenschutzberatung dient der Unterstützung des ITDZ Berlin bei der Umsetzung der Datenschutzvorhaben in der Berliner Verwaltung, um ein angemessenes und durchgehendes Datenschutzniveau zu erreichen und für Themen des Datenschutzes zu sensibilisieren. Im Kontext von Digitalisierungsprojekten ist auch die Erstellung umfassender Datenschutzkonzepte inklusive Datenschutzfolgenabschätzungen sowie die Rechtsberatung zu Datenschutzfragen Leistungsgegenstand.
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📅 Laufzeit endet am 30.09.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Gleichstellung der Geschlechter
1 von 5 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (20 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, welches nach der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB (Kennzahl für Leistungs/Preis-Bewertung) die höchste Kennzahl Z (Angebot) aufweist. Z (Angebot) = L(Angebot) / P(Angebot).. nach WichtigkeitPreis
50
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Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, welches nach der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB (Kennzahl für Leistungs/Preis-Bewertung) die höchste Kennzahl Z (Angebot) aufweist. Z (Angebot) = L(Angebot) / P(Angebot).. nach WichtigkeitQualität
50
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verwandte Bekanntmachungen
📅 .icsWeitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (2) KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · PricewaterhouseCoopers Legal AGAuftragsvolumen (Rahmen) 18.480.000 €1 Veröffentlichung
- 06.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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