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Ersatzbeschaffung von Netzwerkkomponenten für das LAN und WLAN im Verwaltungsnetz der Handwerkskammer Erfurt
Handwerkskammer Erfurt · Erfurt · Thüringen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Ausschreibung beinhaltet die Ersatzbeschaffung der aktiven Netzwerkkomponenten für das LAN und WLAN im Verwaltungsnetz der Handwerkskammer Erfurt.Das zu errichtende aktive Datennetz soll eine solide Basis für die Intern- und Externkommunikation der kommenden Jahre darstellen. Vorraussetzung für einen geplanten langen Nutzungszeitraum der neu zu beschaffenden Komponenten ist der Einsatz der neuesten Produktlinien der Hersteller, die die Vorraussetzungen dafür bieten, nicht nur die heutigen Anforderungen an ein Kommunikationsnetzwerk in einer modernen Verwaltung zu erfüllen, sondern dies auch in Zukunft zu tun. Die ausgeschriebenen Komponenten sind an dieser Vorraussetzung ausgerichtet.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 36 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 28.11.2023 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 361 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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