AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 06:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bf1b358e-2bb0-41f0-9317-4925fb03ce06/

Wohnprojekt "Simonsplatz / Meta-Seelig-Weg" in Münster-Gievenbeck, Oxford-Quartier Baufeld B2 Nord - Vergabe von Planungsleistungen TGA ALG 1-6, TWP+BP, Freianlagen

Notice-ID: bf1b358e-2bb0-41f0-9317-4925fb03ce06 · Procedure-ID: d3ded9cd-cf57-4e44-9a37-5239d4d8756e

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Stammdaten

Auftraggeber
Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH, Münster
Veröffentlicht
14.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH (im Folgenden als "Vergabestelle", "Auftraggeber" oder "Wohn + Stadtbau" bezeichnet) als 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadt Münster beabsichtigt die nachfolgenden Fachplaner-Leistungen für den Neubau eines Gebäudekomplexes mit einem gemeinsamen Kellergeschoss und drei aufgehenden Bauteilen als Mehrparteienwohnhäuser zu vergeben. Insgesamt sind auf dem Baufeld B2 Nord im Oxford-Quartier in Münster - Gievenbeck etwa 68 öffentlich geförderte und frei finanzierte Mietwohnungen zu planen.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
20.07.2026
Ende
30.04.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
73 Tage

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).