AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Schadstoffrückbau des Kulturzentrums Gasteig
Stammdaten
- Auftraggeber
- MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH, München
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45111100 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Gasteig ist das große, zentral gelegene Kultur- und Bildungszentrum Münchens. Mit seinen ca. 1,8 Millionen Besuchern und mehr als 1.800 Veranstaltungen pro Jahr ist er das größte Kulturzentrum Deutschlands. Der Bau mit seinen konsequenten Ziegelflächen im Innen- und Außenbereich wurde ab 1976 nach Plänen der Architektengemeinschaft Raue Rollenhagen Lindemann Grossmann erbaut und 1984/85 eröffnet. Nach der über 30-jährigen, intensiven Nutzungsphase steht die Generalsanierung des Gebäudes an.Schwerpunkte sind Anpassungen der bestehenden funktionalen Verknüpfungen in Hinblick auf zukünftige Anforderungen, eine größere Flexibilität auf Nutzungsanpassungen, die Konzeption einer zeitgemäßen Gebäude-, Kommunikations-, Medien- und Sicherheitstechnik und Themenbereiche wie Nachhaltigkeit und Inklusion. Diese sollen zukünftig, wie auch die Veranstaltungssäle, weiter ausgebaut werden. Die bestehenden, komplexen Nutzungszusammenhänge und Angebote sollen inhaltlich noch stärker verknüpft und mögliche Synergien besser genutzt werden. Daraus folgen neue funktionale Anforderungen an das Gebäude, die auch eine Flächenerweiterung um ca.10.000 m² Bruttogrundfläche notwendig machen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Schadstoffrückbau des Gebäudekomplexes, der der Generalsanierung voran gehen wird. Zu den Inhalten der Leistungen siehe Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 22.02.2027
- Ende
- 31.05.2028
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.