AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.07.2026 12:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/bf5ca0f6-bab4-40b2-adf9-d767371fff16/

Dienstleistungskonzession Museumsgastronomie

Notice-ID: bf5ca0f6-bab4-40b2-adf9-d767371fff16 · Procedure-ID: 4804c4dd-4cbb-47db-948d-e2cbb31b0364

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden, Dresden
Veröffentlicht
07.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
55512000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Dieses Vergabeverfahren betrifft die Dienstleistungsvergabe über die Verpachtung eines Museums-Gastronomiebetriebes für einen Zeitraum von 59 Monaten (01.02.2023 bis 31.12.2028) im Militärhistorischen Museum der Bundeswehr, 01099 Dresden. Der Gastronomiebetrieb ist in eigener Verantwortung, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Risiko des Pächters zu führen. Für die Einrichtung und den Betrieb der Museumsgastronomie wird auf die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage 1a Leistungsbeschreibung, Hinweise, Checkliste und den Muster-Pachtvertrag sowie alle weiteren veröffentlichten Vergabeunterlagen verwiesen. Der Pachtvertrag ist über den 31.12.2028 hinaus nicht verlängerbar. Die Ermittlung der geschätzten künftigen Gesamtmenge der zu erbringenden Leistungen erfolgte in Abstimmung mit dem Verantwortlichen des Teilbereichs Kaufmännisches / Infrastruktur. Hierzu zählt sowohl die Laufzeit des Pachtvertrages, der monatliche Pachtzins als auch der durchschnittliche monatliche Umsatz.

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).