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GS5830 Abschn. 1 Passau - Plattling (km 3,278 - km 53,844) VL1: Allg. Bauleistung, VL2: OLA
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Beschreibung
GS5830 Abschn. 1 Passau - Plattling (km 3,278 - km 53,844) VL1: Allg. Bauleistung, VL2: OLA
KI-Eignungsanalyse
Die KI-Analyse wird im nächtlichen Lauf um 03:00 MEZ ergänzt — Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind typisch binnen 24 Stunden nach Veröffentlichung verfügbar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.592 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Ausschreibung
Offizielle Ausschreibung mit Bieterfrist.
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1 Veröffentlichung
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Vertragsmodifikation
Änderung am bestehenden Vertrag nach Zuschlag.
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1 Veröffentlichung
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Vertragsmodifikation
Änderung am bestehenden Vertrag nach Zuschlag.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
3 Veröffentlichungen
- 23.04.2026 Eine getrennte Vergabe an einen Dritten wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. Das bereits eingebundene Unternehmen ist in die laufenden Abstimmungsprozesse integriert und verfügt über die notwendigen Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, der geplanten Anlagenstandorte sowie der projektinternen Abläufe. Eine Beauftragung eines anderen Unternehmens würde eine erneute Einarbeitung und zusätzliche Abstimmungen mit der Projektleitung und weiterer Stellen bedeuten. Darüber hinaus müssten logistische und technische Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich der teilweise erschwerten Zugänglichkeit der Moorstelle, neu bewertet und organisiert werden. Dies würde zu zusätzlichem Koordinationsaufwand, Terminverzögerungen und damit verbundenen, erheblichen Mehrkosten führen. Aus diesen Gründen ist eine Vergabe an ein anderes Unternehmen mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. aktuell
- 13.04.2026 AO002 Mit erheblichen technischen Schwierigkeiten verbunden, weil die Material- und Entsorgungslogistik als geschlossener Kreislauf organisiert ist. Anlieferungen, Umschlagpunkte und interne Transportwege sind so abgestimmt, dass keine Kreuzungen oder Rückstaus entstehen. Diese Abläufe basieren auf konkreten Geräteeinsätzen und abgestimmten Taktungen. Ein neues Unternehmen müsste diese Logistik entweder unverändert übernehmen oder vollständig umstellen. Beides erfordert Eingriffe in bestehende Wegeführungen und Sicherheitskonzepte. Dadurch würde die technische Stabilität der Baustellenorganisation beeinträchtigt. AO003 Der BauAN ist mit der Gesamtkoordination der Arbeiten betraut und verfügt über die Kenntnisse die zusätzlichen Leistungen auszuführen. Die Baustelleneinrichtungsflächen sind in diesem Bereich vollständig durch den AN ausgenutzt und abgestimmt. Die zusätzlichen Leistungen stehen in der Planung und Ausführung in engem Zusammenhang mit den durch den AN zu erbingenden Leistungen. Der AN ist in die technischen sowie strukturellen Unterlagen und Vorgänge für diesen Baubereich bereits im Rahmen der beauftragten Leistungen eingearbeitet und hat sich mit den örtlichen Gegebenheiten und Abläufen vertraut gemacht. Aus technischer Sicht ist es sinnvoll, den ursprünglichen AN beizubehalten, um Termintreue, Qualität und eine nahtlose Integration der zusätzlichen Leistungen in die beauftragten Leistungen des AN sowie den Gesamtbauablaufplan zu gewährleisten. Ein Austausch würde hohe Risiken für Verzögerungen, Fehler und Koordinationsprobleme sowie daraus entstehende Mehraufwände mit sich bringen.
- 17.03.2026 001 Eine getrennte Vergabe an einen Dritten ist aus rein technischen Gründen nicht möglich, da die zusätzlich erforderlichen Leistungen unmittelbar auf den bereits entwickelten planerischen Systementscheidungen, Berechnungsansätzen, konstruktiven Detailausbildungen sowie den projektspezifischen Randbedingungen aufbauen. Die Planung stellt ein in sich geschlossenes technisches Gesamtsystem dar, dessen innere Logik, Bemessungsgrundlagen und Schnittstellenkoordination ausschließlich beim ursprünglichen Auftragnehmer vollständig nachvollziehbar und konsistent fortführbar sind. Eine Übertragung einzelner Leistungsbestandteile auf einen Dritten würde zu methodischen Brüchen, Inkonsistenzen in der Nachweisführung, Unklarheiten in der fachlichen Verantwortungszuordnung sowie zu erheblichen Risiken hinsichtlich der technischen Systemkohärenz führen. Die Einheitlichkeit der planerischen Konzeption, die Durchgängigkeit der Berechnungsmodelle sowie die Integrität der abgestimmten Fachplanungsbeiträge
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