Neubau Feuerwehrgerätehaus in Bendestorf - Objektplanungsleistungen
KI Gesucht werden Objektplanungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Bendestorf.
AbwasserzweckverbandKläranlage Kirnautal · Rosenberg · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
IngenieurGruppe Bauen PartG mbB Mittleres Unternehmen
Auftragnehmer
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Die vier derzeit betriebenen kleineren Kläranlagen in Rosenberg, Altheim (Walldürn),
Hohenstadt-Eubigheim sowie Schillingstadt (Ahorn) befinden sich in einem sehr
unterschiedlichen, teilweise sanierungsbedürftigen Zustand. Vor dem Hintergrund der künftig
anstehenden Erneuerung der Wasserrechte für einzelne Anlagen regten die zuständigen
Landratsämter eine Prüfung der Möglichkeiten zur Zentralisierung der Abwasserbeseitigung
an. Im Rahmen eines Strukturgutachtens wurden hierzu mehrere Varianten für eine
Neuordnung der Abwasserentsorgung an den vier Standorten untersucht. Dabei erwies sich
die Variante 3 mit Bachverlegung – der Anschluss der Kläranlagen Altheim, Hohenstadt-
Eubigheim und Schillingstadt an die Kläranlage Rosenberg – sowohl aus wirtschaftlicher Sicht
als auch unter Berücksichtigung nicht monetärer Kriterien als Vorzugsvariante.
Erforderliche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen (Auszug Teil 1 Strukturgutachten zur
künftigen Abwasserbehandlung der Gemeinde Rosenberg (Baden) Seite 143):
[1] Regenüberlaufbecken: Die Schmutzfrachtberechnung wird aktuell erstellt und zeigt einen
Erweiterungsbedarf am RÜB
[2] Zulaufbereich (inkl. Geröllfang): Der Zulaufbereich (Gerinne) inkl. Geröll-fang ist für die
erhöhte Wassermenge bei Mischwasserzufluss (QM = 90,5 l/s) zu erweitern.
[3] Rechen(gebäude): Der Rechen inkl. Gerinne und Notumgehung ist für die erhöhte
Wassermenge bei Mischwasserzufluss (QM = 90,5 l/s) zu erweitern.
[4] Sand- und Fettfang: Der bestehende Rundsandfang ist durch einen belüfteten Sand- und
Fettfang zu ersetzen, der ebenfalls für den Mischwasserzufluss QM = 90,5 l/s zu bemessen ist.
Der neue Sand- und Fettfang ist vor dem Rechengebäude zu platzieren.
[5] Belebungsbecken: Für die Belastung von rd. 5.800 EWCSB ist ein
Belebungsbeckenvolumen von rd. VBB = 2.650 m³ bei einem TS-Gehalt von TSBB = 3,4 g/l für
eine simultan aerobe Schlammstabilisation erforderlich. Im Vergleich zum bestehenden
Belebungsbeckenvolumen (VBB,IST = 380 m³) ist ei
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
4 von 5 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (80 %)
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
- Die Erfahrung und Qualifikation des vorgesehenen Projektteams sind vorzustellen. - Für die vorgesehenen Projektleitenden sind anhand vergleichbarer Referenzprojekte (Objekttyp bzw. Bauaufgaben mit mindestens durchschnittlicher Komplexität / Leistungsphasen / Besondere Leistungen / Bauen für öff. AG) die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen. Hinweis zum Kriterium 2: - Der AG setzt aktive Rollen des Projektleiters und dessen Stellvertreters im Projekt voraus. Der AG setzt voraus, dass der Projektleiter und dessen Stellvertreter beim Bietergespräch persönlich anwesend sind. - Die im Organigramm benannten Teammitglieder werden geschuldete Leistungspflicht. Ein Austausch von Mitgliedern ist darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vorgenommen werden, es sei denn, Grund für den Austausch ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder ein anderer wichtiger Grund, den der AN nicht zu vertreten hat. Alle Teammitglieder dürfen nur durch Mitarbeiter mit mindestens gleicher Qualifikation ersetzt werden, was der AN vor dem Austausch unaufgefordert nachzuweisen hat.
Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Z.Honorar = 5*P.Bestangebot/P.Angebot
- Darzustellen ist neben einem Organigramm auch die die interne Organisationsstruktur des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals. - Das vorgesehene Projektteam und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind darzustellen (Organigramm) wie auch die interne Organisationsstruktur. - Erläuterung der Sicherstellung der Kontinuität und Effizienz der Leistungserbringung durch das Projektteam in allen Leistungsphasen (z. B. Vertretungsregelungen, langfristige Verfügbarkeiten, interner Wissenstranfer, technische Mittel, digitale und örtliche Präsenz, bisherige Zusammenarbeit des Projektteams).
Erwartet werden Einschätzungen und Aussagen zu besonders anspruchsvollen Aspekten des Projekts sowie konkret projektspezifische Erläuterungen der Herangehensweise und evtl. Lösungsansätze.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis veröffentlicht · 106 Tage nach Fristende
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KI Gesucht werden Objektplanungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Bendestorf.
KI Die Stadt Dornhan vergibt Objekt- und Fachplanungsleistungen für den ersten Bauabschnitt der Erweiterung des städtischen Bauhofs.
KI Es handelt sich um die Fortschreibung eines Verkehrsgutachtens für den Ersatzneubau der Lippebrücke (BW 4305 502).
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