AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=883587) · Abgerufen am 17.10.2026 05:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c37f7dfe-3074-4b7a-a8c4-5b29b93e061e/

Rahmenvertrag Druck- und Scanservice Bund (DSSB) - Fortführung eines zentralen Druck- und Scanservices inkl. Geräte und Zubehör des Herstellers Ricoh sowie zugehörige Dienstleistungen

Notice-ID: c37f7dfe-3074-4b7a-a8c4-5b29b93e061e · Procedure-ID: 4d160205-661e-4f7a-8585-f49c6fa814c5

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), Bonn
Veröffentlicht
04.10.2026
Frist (Submission)
15.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
30232100 — Büromaschinen und Computer
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber geht von einer geschätzten Abnahmemenge in Höhe von 8.000 Geräten über die Vertragslaufzeit aus. Über die Vertragslaufzeit ergibt sich für sämtliche Leistungen aus dem gegenständlichen Rahmenvertrag eine Summe an geschätzten kalkulatorischen Kosten mit einer Obergrenze von 35.000.000,00 Euro. Hierbei handelt es sich um ein fiktives Kostenszenario, welches als Orientierung zur Ermittlung der Preise herangezogen werden kann.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).