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EUSST Secure Network Study
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) · Köln · Nordrhein-Westfalen · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenEUSST Secure Network Study🏆 GMV GmbH · Gilching
- GMV GmbH · Gilching
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) schreibt die Forschungs- und Entwicklungsleistung "Study on the Implementation of a Secure Network in EU SST" aus. Die Studie soll die künftige Einführung eines sicheren Netzes auf EUSST-Ebene vorbereiten. In diesem komplexen Bereich müssen verschiedene Themen untersucht werden. Dazu gehört auch die Klärung technischer und sicherheitsrelevanter Fragen, da alle Einsatzzentralen über ein sicheres Netz verbunden sein müssen, aber alle Mitgliedstaaten unterschiedliche technische und sicherheitsrelevante Einschränkungen haben. Am Ende der Studie, die für Mitte 2025 geplant ist, soll ein klares Bild davon vorliegen, was technisch erforderlich ist, um ein sicheres Netz auf EU SST Ebene einzurichten, und welche organisatorischen und betrieblichen Voraussetzungen für den Betrieb des sicheren Netzes erforderlich sind. Der Vertrag mit dem Auftragnehmer beginnt unmittelbar mit dem Datum der Unterzeichnung und wird nach der vollständigen Überprüfung und Validierung aller Leistungen im Juli 2025 abgeschlossen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das nicht offene Verfahren gemäß § 11 Abs. 1 VSVgV ist ein mehrstufiges Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb: 1. Teilnahmewettbewerb Zunächst werden die Unternehmen mit dem Teilnahmeformular aufgefordert, einen Teilnahmeantrag abzugeben. Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, geeignete und nicht auszuschließende Bewerber auszuwählen. Sämtliche Unternehmen, die die Eignungskriterien erfüllen und für die keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Erbringen Bieter den Nachweis für die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen nicht, werden sie im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens, nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. 2. Angebotsphase Die geeigneten Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, werden sodann aufgefordert, ein verbindliches Angebot abzugeben. Eine darüber hinausgehende Begrenzung des Bewerberkreies erfolgt nicht. Mit dem Bieter, der anhand der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot offeriert, wird der Vertrag abgeschlossen. Verhandlungen über den Angebotsinhalt sind ausgeschlossen. Anträge auf Teilnahme und Angebote sind eletronisch in Textform einzureichen.“
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalbeiner Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 460.000 €2 Veröffentlichungen
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Auftrag wurde zugeschlagen · 196 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GMV GmbH1 Veröffentlichung
- 28.04.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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