AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.06.2026 10:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c3edaa84-5bd2-4cef-b985-b0d6afb56685/

Markterkundung gem. § 28 VgV - Proxy Voting Services

Notice-ID: c3edaa84-5bd2-4cef-b985-b0d6afb56685

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
28.01.2026
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
66130000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Markterkundung - freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung Gegenstand dieser Markterkundung ist der Erkenntnisgewinn über am Markt verfügbare Dienstleistungen im Bereich eines Proxy Voting Service Providers zu erhalten Im Rahmen einer Markterkundung gemäß § 28 VgV beabsichtigt die Deutsche Bundesbank, einen Überblick über die marktüblichen Preise und Konditionen für Dienstleistungen im Bereich eines Proxy Voting Service Providers zu erhalten. Ziel ist es, auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse eine fundierte Grundlage für die Ausschreibung von Leistungen zu schaffen. Bis zum 27.02.2026 können Sie sich unter Angabe des Betreffs "25-2000074940 Markterkundung im Bereich von Dienstleistungen eines Proxy Voting Service Providers über die E-Mail-Adresse Markterkundung_Proxy_Voting@bundesbank.de an den Bereich "Märkte" wenden. Die Vereinbarung von Gesprächen erfolgt bilateral im Zeitraum vom 30.01.2026 bis 27.02.2026.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen, Frankfurt am Main

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).