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Markterkundung gem. § 28 VgV - Proxy Voting Services
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main · Hessen · Oberste Bundesbehörde
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Beschreibung
Markterkundung - freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung Gegenstand dieser Markterkundung ist der Erkenntnisgewinn über am Markt verfügbare Dienstleistungen im Bereich eines Proxy Voting Service Providers zu erhalten Im Rahmen einer Markterkundung gemäß § 28 VgV beabsichtigt die Deutsche Bundesbank, einen Überblick über die marktüblichen Preise und Konditionen für Dienstleistungen im Bereich eines Proxy Voting Service Providers zu erhalten. Ziel ist es, auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse eine fundierte Grundlage für die Ausschreibung von Leistungen zu schaffen. Bis zum 27.02.2026 können Sie sich unter Angabe des Betreffs "25-2000074940 Markterkundung im Bereich von Dienstleistungen eines Proxy Voting Service Providers über die E-Mail-Adresse Markterkundung_Proxy_Voting@bundesbank.de an den Bereich "Märkte" wenden. Die Vereinbarung von Gesprächen erfolgt bilateral im Zeitraum vom 30.01.2026 bis 27.02.2026.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Die Deutsche Bundesbank führt eine Markterkundung für Proxy Voting Services durch, um Preise und Konditionen zu ermitteln.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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