AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Einkommensüberprüfung nach § 240 SGB V unter Berücksichtigung der Beitragsverfahrensgrundsätze für die Novitas BKK
Stammdaten
- Auftraggeber
- Novitas BKK, Duisburg
- Veröffentlicht
- 09.03.2024
- Frist (Submission)
- 08.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 75300000 — Öffentliche Verwaltung
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Leistungen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Einkommensüberprüfung nach § 240 SGB V unter Berücksichtigung der Beitragsverfahrensgrundsätze für die Novitas BKK. Dies umfasst insbesondere die Sicherstellung der Servicehotline, Bearbeitung der digitalen Post inkl. Rückläufer, die Unterstützung im Rahmen der Prüfverfahren nach § 240 SGB V sowie die Erfassung der Einnahmen im System der Kasse und Vorbereitung der Bescheiderstellung. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 12 Monate, wobei sich die Auftraggeberin ein zweimaliges Verlängerungsrecht um jeweils 6 Monate vorbehält. Der Stundenaufwand wird auf rund 5.000 Stunden pro Jahr geschätzt. Maximal werden über diesen Rahmenvertrag 5.500 Stunden pro Jahr abgerufen. Es gilt eine Mindestabnahmemenge von 4.500 Stunden pro Jahr. Näheres ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, welche auf der Vergabeplattform subreport bereitgestellt wird.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.06.2024
- Ende
- 31.05.2025
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 6 Wochen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.04.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.