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Rahmenvertrag zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Einkommensüberprüfung nach § 240 SGB V unter Berücksichtigung der Beitragsverfahrensgrundsätze für die Novitas BKK
Novitas BKK · Duisburg · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Leistungen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Einkommensüberprüfung nach § 240 SGB V unter Berücksichtigung der Beitragsverfahrensgrundsätze für die Novitas BKK. Dies umfasst insbesondere die Sicherstellung der Servicehotline, Bearbeitung der digitalen Post inkl. Rückläufer, die Unterstützung im Rahmen der Prüfverfahren nach § 240 SGB V sowie die Erfassung der Einnahmen im System der Kasse und Vorbereitung der Bescheiderstellung. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 12 Monate, wobei sich die Auftraggeberin ein zweimaliges Verlängerungsrecht um jeweils 6 Monate vorbehält. Der Stundenaufwand wird auf rund 5.000 Stunden pro Jahr geschätzt. Maximal werden über diesen Rahmenvertrag 5.500 Stunden pro Jahr abgerufen. Es gilt eine Mindestabnahmemenge von 4.500 Stunden pro Jahr. Näheres ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, welche auf der Vergabeplattform subreport bereitgestellt wird.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht wird ein Dienstleister für die Unterstützung bei der Einkommensüberprüfung nach § 240 SGB V für die Novitas BKK.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 08.04.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
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Preiseinschätzung
Basierend auf 55 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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