AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.06.2026 15:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c4cfd336-7ef9-4165-b6c2-6a1cdbe6b85b/

1738_NA_AirID 2 Kartenleser für Mobilfunkendgeräte

Notice-ID: c4cfd336-7ef9-4165-b6c2-6a1cdbe6b85b · Procedure-ID: 916d893d-3a64-435b-86fd-7dffc66906fe

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Stammdaten

Auftraggeber
BWI GmbH, Bonn
Veröffentlicht
14.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
30233300 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt, einen Rahmenvertrag über den Erwerb von bis zu 2.000 AirID2 Kartenleser für mobile Endgeräte des Herstellers AirID GmbH (Obergrenze 3.000 Stück) im Wege eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 VgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen. Die BWI GmbH soll im Rahmen des Projektes LI-18d für eine Kommunikation bis zum Geheimhaltungsgrad VS-NfD ertüchtigt werden. In diesem Zusammenhang müssen auf allen Mobilfunkendgeräten der BWI neue, vom BSI-zugelassene Software-Applikationen installiert werden. Die BWI hat sich seinerzeit entschieden die Software-Lösung "SecurePIM Government SDS" des Anbieters Materna Virtual Solution GmbH für den beabsichtigen Zweck weiterzuentwickeln und anschließend einzusetzen. Um VS-NfD konforme Inhalte im Rahmen der Software-Lösung SecurePIM Government SD nach den Vorgaben des BSI verarbeiten zu können (=entschlüsseln), wird ein Kartenleser für eine PKI-Smartcard benötigt, der vom BSI im Rahmen der Software-Lösung hierfür zugelassen ist. Die Software-Lösung Secure-PIM soll ab 01.08.2025 im Eigenbetrieb auf allen mobilen Endgeräten der BWI eingesetzt werden.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
AirID GmbH
Vertragsabschluss
14.04.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).