Vergeben Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb IT & Digitalisierung
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

1738_NA_AirID 2 Kartenleser für Mobilfunkendgeräte

BWI GmbH · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer AirID GmbH
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 14.04.2025

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Beschreibung

Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt, einen Rahmenvertrag über den Erwerb von bis zu 2.000 AirID2 Kartenleser für mobile Endgeräte des Herstellers AirID GmbH (Obergrenze 3.000 Stück) im Wege eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 VgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen. Die BWI GmbH soll im Rahmen des Projektes LI-18d für eine Kommunikation bis zum Geheimhaltungsgrad VS-NfD ertüchtigt werden. In diesem Zusammenhang müssen auf allen Mobilfunkendgeräten der BWI neue, vom BSI-zugelassene Software-Applikationen installiert werden. Die BWI hat sich seinerzeit entschieden die Software-Lösung "SecurePIM Government SDS" des Anbieters Materna Virtual Solution GmbH für den beabsichtigen Zweck weiterzuentwickeln und anschließend einzusetzen. Um VS-NfD konforme Inhalte im Rahmen der Software-Lösung SecurePIM Government SD nach den Vorgaben des BSI verarbeiten zu können (=entschlüsseln), wird ein Kartenleser für eine PKI-Smartcard benötigt, der vom BSI im Rahmen der Software-Lösung hierfür zugelassen ist. Die Software-Lösung Secure-PIM soll ab 01.08.2025 im Eigenbetrieb auf allen mobilen Endgeräten der BWI eingesetzt werden.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · 1738_NA_AirID 2 Kartenleser für Mobilfunkendgeräte
  • Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Preiseinschätzung

Basierend auf 58 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 279.399 €
Median 526.782 €
Oberes Quartil 2.520.750 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

BWI GmbH · Bonn

bwi.fp.PublicProcurement@bwi.de
+49 22259880

Stammdaten
Vergabenummer 1738_NA_AirID 2 Kartenleser für Mobilfunkendgeräte
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber BWI GmbH
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 14.04.2025
CPV-Code 30233300
Büromaschinen und Computer (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 3,5 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Bonn
Laufzeit 24 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
AirID GmbH · Oberhausen

Auftragnehmer (?)
AirID GmbH
Vertrag 14.04.2025

Ø Bieter in der Branche 3.5

Historischer Durchschnitt aus 48.516 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.799 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 28 Tage
Schätzwert-Abweichung -7%
KMU-Bieteranteil 38%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

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