AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planung Leistungsphase 1-9 für den Bau von 3 Mischwasserentlastungsanlagen Einzugsbereich KA Ravengiersburg mit folgenden Volumina - RÜB Kirchberg -Ost V = 1.080 m³ - RÜB Wüschheim V = 300 m³ - RÜB Reich V = 200 m³ incl. Drosseleinrichtungen (Abflussbegrenzer) vgl. Beschreibung aus Bedarfsermittlung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen, Simmern
- Veröffentlicht
- 19.07.2025
- Frist (Submission)
- 21.08.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb (UVgO)
- CPV-Code
- 71356400 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Im Jahr 2024 erfolgte für das Einzugsgebiet der Kläranlage Ravengiersburg die Erstellung einer aktuellen Schmutzfrachtberechnung. Es sollte der Nachweis erbracht werden, dass der Schmutzstoffaustrag aus den vorhandenen bzw. geplanten Mischwasserentlastungsanlagen, im aktuell bestehenden und geplanten Einzugsgebiet der KA den Anforderungen nach DWA A-102 genügt. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass sowohl in der Bestands- sowie der Prognoseberechnung die mehre Faktoren nicht eingehalten werden und somit Sanierungsmaßnahmen im Kanalnetz erforderlich sind. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen umfassen Änderungen an bestehenden RÜ‘s und dem RÜB Rödern, Anpassung von Drosselabflüssen, sowie die Schaffung von weiterem Rückhaltevolumen im Einzugsgebiet, um die Überlaufmenge von Mischwasser zu reduzieren. Nach Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen können die Vorgaben für die Schmutzfrachtberechnung gemäß Arbeitsblatt DWA A-102 eingehalten werden. Im Weiteren wird nur die Maßnahme Schaffung von weiterem Rückhaltevolumen betrachtet.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.11.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.08.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.