AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19c93d02793-2c927bf15ccf39b0) · Abgerufen am 28.09.2026 19:39 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c5de66e6-3d46-4446-aa2b-63d8b931309b/

Kontrolltechnik für Sicherheitskontrollbereiche

Notice-ID: c5de66e6-3d46-4446-aa2b-63d8b931309b · Procedure-ID: 5feb97a8-5dd2-438a-ab32-73cb038d82f7

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Berlin
Veröffentlicht
02.03.2026
Frist (Submission)
02.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
35121000 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Kontrollbereiche 2 und 4 sind mit neuer Kontrolltechnik zur Kontrolle nach § 5 LuftSiG auszustatten. Die Ausstattung erfolgt auf den ausgewiesenen Flächen in den Kontrollbereichen 2 und 4 mit notwendiger Kontrolltechnik (Gepäckprüfanlagen, automatischen Wannenrückführungssystemen, abgesetzten Analyst-Plätzen für Remote-Screening sowie Nachkontrollplätzen etc.) mit einer Leistungsfähigkeit von min. 800 Pax/h je Bereich.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).