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ABS/NBS KaBa, StA 7A, Optimierung Bahnknoten Offenburg (OBO) - Bauleistung
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
ABS/NBS KaBa, StA 7A, Optimierung Bahnknoten Offenburg (OBO) - Bauleistung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Bauleistung zur Optimierung des Bahnknotens Offenburg (OBO).
- Der CPV-Code 45234100 deutet auf Bauarbeiten für Eisenbahnstrecken hin.
- Es werden voraussichtlich umfangreiche Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gefordert.
- Die DB InfraGO AG ist der Auftraggeber für dieses Infrastrukturprojekt.
Die Ausschreibung betrifft Bauleistungen zur Optimierung des Bahnknotens Offenburg (OBO) im Rahmen des Projekts ABS/NBS KaBa, StA 7A.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Preis 100 %
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Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogQualität
https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/c07b646c-f655-4954-84d9-24ca14e42ec8/awardcriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
3 Veröffentlichungen
- 10.09.2026 05: Das Baufeld im Projekt OBO war im Bauzeitraum offen über eine Zufahrt direkt über eine Hauptstraße am Bahnhof Offenburg erreichbar. Um den nicht angemeldetet und legitimierten Fahrzeugen den Zutritt dauerhaft verwehren zu können, wurde die Zufahrt mit einer Schranke versehen. Somit musste kein gesondertes Personal, insbesondere zu Nachtzeiten, die Zufahrten auf die Baustelle kontrollieren. Das Personal dazu wurde bei der Umsetzung der Baustelle benötigt. Ein Ausfall von Mitarbeitern hätte die Umsetzung des Projekts gefährdet. Das Projekt OBO konnte so im vorgesehenen Zeitraum in Betrieb gehen. Ein Wechsel des AN würde zu einem erheblichen und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mehraufwand in der Durchführung führen. Die bereits geleisteten Abstimmungen, Planungsfortschritte in der Ausführungsplanung sowie die projektspezifischen Kenntnisse des aktuellen Auftragnehmers würden dadurch weitgehend verloren gehen. Zudem wären umfangreiche Einarbeitungszeiten sowie eine erneute Koordination mit den Projektbeteiligten erforderlich, was zu Zeitverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde. Insbesondere für Bauüberwachungsleistungen auf Baustellen unter rollendem Rad sind projektspezifische Kenntnisse essentiell. Die Einarbeitung und Abstimmung eines neuen AN in die bereits geplante Anlage wäre mit unverhältnismäßigem Abstimmungsaufwand und einer Zeitverzögerung verbunden, die den weiteren Verlauf behindern und Synergieeffekte aushebeln würde. 04: Das Baufeld im Projekt OBO wurde gem. Kampfmittelberichts als nicht Kampfmittelfrei eingestuft. Diverse unindentifizierbare Verdachts-punkte machten weitere, umfangreichere Kampfmittelerkundungen nötig. Um die technische Umsetzung des Projekts zu garantieren und dabei die Sicherheit des Personals nicht zu gefährden, mussten für unsondierte Abschnitte während der Bausausführung gesonderte Feuerwerker gestellt werden. Dies ist während der Aushubarbeiten nötig. Das Projekt OBO hätte im vorgesehenen Zeitraum ohne die Einrichtung einer neuen BE-Fläche nicht realisiert werden können, gleichzeitig wären Zughalte im Bahnof Offenburg nicht fristgerecht möglich gewesen. Ein Wechsel des AN würde zu einem erheblichen und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mehraufwand in der Durchführung führen. Die bereits geleisteten Abstimmungen, Planungsfortschritte in der Ausführungsplanung sowie die projektspezifischen Kenntnisse des aktuellen Auftragnehmers würden dadurch weitgehend verloren gehen. Zudem wären umfangreiche Einarbeitungszeiten sowie eine erneute Koordination mit den Projektbeteiligten erforderlich, was zu Zeitverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde. Insbesondere für Bauüberwachungsleistungen auf Baustellen unter rollendem Rad sind projektspezifische Kenntnisse essentiell. Die Einarbeitung und Abstimmung eines neuen AN in die bereits geplante Anlage wäre mit unverhältnismäßigem Abstimmungsaufwand und einer Zeitverzögerung verbunden, die den weiteren Verlauf behindern und Synergieeffekte aushebeln würde. 04(1): Das Baufeld im Projekt OBO wurde gem. Kampfmittelberichts als nicht Kampfmittelfrei eingestuft. Dieverse unindentifizierbare Verdachts-punkte machten weitere, umfangreichere Kampfmittelerkundungen nötig. Um die technische Umsetzung des Projekts zu garantieren und dabei die Sicherheit des Personals nicht zu gefährden, wurden in Abstimmung mit der Baufirma Zürcher sämtliche Verdachtspunkte der Kategorie 1 eingelesen und abgesteckt. Ein Wechsel des AN würde zu einem erheblichen und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mehraufwand in der Durchführung führen. Die bereits geleisteten Abstimmungen, Planungsfortschritte in der Ausführungsplanung sowie die projektspezifischen Kenntnisse des aktuellen Auftragnehmers würden dadurch weitgehend verloren gehen. Zudem wären umfangreiche Einarbeitungszeiten sowie eine erneute Koordination mit den Projektbeteiligten erforderlich, was zu Zeitverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde. Insbesondere für Bauüberwachungsleistungen auf Baustellen unter rollendem Rad sind projektspezifische Kenntnisse essentiell. Die Einarbeitung und Abstimmung eines neuen AN in die bereits geplante Anlage wäre mit unverhältnismäßigem Abstimmungsaufwand und einer Zeitverzögerung verbunden, die den weiteren Verlauf behindern und Synergieeffekte aushebeln würde 03: Firma Zürcher musste die Fläche an der Rammersweier Straße in Offenburg anmieten, um den zusätzlichen Bedarf an Baustelleneinrichtungsflächen kurzfristig decken zu können. Dies wurde insbesondere durch die Lagerung von Kabeltrommeln und Schächten der Tiefenentwässerung notwendig. Sowohl für die Kabel als auch die Tiefenentwässerung war eine Anpassung Ausführungsplanung kurz vor Projektbeginn notwenig. Das Projekt OBO hätte im vorgesehenen Zeitraum ohne die Einrichtung einer neuen BE-Fläche nicht realisiert werden können, gleichzeitig wären Zughalte im Bahnof Offenburg nicht fristgerecht möglich gewesen. Ein Wechsel des AN würde zu einem erheblichen und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mehraufwand in der Durchführung führen. Die bereits geleisteten Abstimmungen, Planungsfortschritte in der Ausführungsplanung sowie die projektspezifischen Kenntnisse des aktuellen Auftragnehmers würden dadurch weitgehend verloren gehen. Zudem wären umfangreiche Einarbeitungszeiten sowie eine erneute Koordination mit den Projektbeteiligten erforderlich, was zu Zeitverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde. Insbesondere für Bauüberwachungsleistungen auf Baustellen unter rollendem Rad sind projektspezifische Kenntnisse essentiell. Die Einarbeitung und Abstimmung eines neuen AN in die bereits geplante Anlage wäre mit unverhältnismäßigem Abstimmungsaufwand und einer Zeitverzögerung verbunden, die den weiteren Verlauf behindern und Synergieeffekte aushebeln würde.
- 09.04.2026 02 - Im Bereich des neuen OL-Masten 145-28en, neben Gleis 1, befinden sich mehrere Altschienen. Diese behindern die Ausführung der Vertragsleistung Kabeltiefbau der Fa. Zürcher und müssen entfernt werden. Die Fa. Zürcher ist bereits vor Ort und bestens mit der Baustelle bekannt. Eine zusätzliche Baustelleneinrichtung sowie damit verbundene Zusatzkosten, werden durch eine Ausführung der Leistungen durch die Fa. Zürcher vermieden. aktuell
- 28.01.2025 01: Die Entwurfsplanung der Tiefenentwässerung ist in Teilen nicht wie geplant umsetzbar. Dies begründet sich in der knappen Ausführungszeit innerhalb der festgelegten Sperrpausen. Um die Ausführung zu erleichtern muss die TE umgeplant und die Ausführung entsprechend umgeplant werden. Ohne die Anpassung der TE kann die vertraglich geschuldete Leistung nicht ausgeführt werden. Die zusätzliche Leistung muss von der Fa. Zürcher ausgeführt werden, die TE stellt eine technische Einheit dar, welche nur gemeinsam funktionieren. Eine Trennung der Planung würde die Gewährleistung verhindern Ein Wechsel des AN würde zu längeren Verzögerungen in der Ausführung der Hauptleistung führen. Eine Nutzung der geplanten Sperrpausen ist in Folge nicht möglich. Eine spätere Ausführung der TE würde zu einem komplexen technischen Anpassungsbedarf führen. 02: Im Bereich des neuen OL-Masten 145-28en, neben Gleis 1, befinden sich mehrere Altschienen. Diese behindern die Ausführung der Vertragsleistung Kabeltiefbau der Fa. Zürcher und müssen entfernt werden. Die Fa. Zürcher ist bereits vor Ort und bestens mit der Baustelle bekannt. Eine zusätzliche Baustelleneinrichtung sowie damit verbundene Zusatzkosten, werden durch eine Ausführung der Leistungen durch die Fa. Zürcher vermieden.
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 25 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Zürcher Bau GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.033 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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