In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden:
Wissenschaftliche Kompetenz und aktuelle, einschkägige Kenntnisse zu folgenden Eignungskriterien:
1. Sozialwissenschaftliche Forschung mit Bezug zu Mobilität und Verkehr (z. B. Befragungen oder Modellierungen)
2. Sozialwissenschaftliche Experimente
3. Verfahren und Methoden im Bereich der Erhebung, Verarbeitung und Analyse von empirischen Daten
Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
4. Zielgruppenspezifische Dissemination von Forschungsergebnissen
5. Erstellung von wissenschaftlichen Berichten.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand einer vom Bieter zusammengestellten Referenzliste für die oben geforderten Kompetenzen überprüft. Daher ist ein aussagekräftiger Nachweis über einschlägige Qualifikationen der Kompetenzen, z. B. durch vergleichbare Projekte, Veröffentlichungen und Mitarbeit in Normungsasschüssen (je 2-3 aussagekräftige, möglichst aktuelle und verfügbare Quellen) beizufügen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 2 (Referenzliste) zu machen:
- Autraggeber, inkl. Kontaktdaten,
- Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Projekts. Der Bieter hat den Bezug zur Ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen,
- Zuordnung zum geforderten Eignungskriterium,
- Leistungszeitraum.
Es ist darüber hinaus nachzuweisen, dass die mit der Durchführung der einzelnen Teilleistungen beauftragten Personen die hierfür notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse haben, z. B. Abschlusszeugnisse, Qualifikationsnachweise, Referenzprojekte.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft zu besseren Abdeckung der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist möglich. Die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten für jede Teilleistung müssen dargelegt werden und es muss die Benennung eines Projektverantwortlichen erfolgen.