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Auftragsänderung 01_2026 - Blutkulturmedien und -systemen im Fachbereich Mikrobiologie
Labor Berlin - Charité Vivantes GmbH · Berlin · Berlin
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Beschreibung
Auftragsänderung: Gegenwärtig werden im Fachbereich Mikrobiologie Blutkulturmedien in 37 Blutkultursystemen des Anbieters „Becton Dickinson“ an 13 verschiedenen Standorten bebrütet. Der diesbezügliche Auftrag betrifft neben der Bereitstellung die Belieferung mit Blutkulturflaschen und Entnahmesystemen (Entnahmesets) für die Weiterbearbeitung positiver Blutkulturmedien sowie Serviceleistungen in Gestalt von Wartungen, Reparaturen und Softwarepflege. Der bestehende Vertrag wurde aus den nachstehend aufgeführten Gründen um 12 Monate verlängert.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Erstellung eines Qualifizierungssystems für Tiefbau- und Spezialtiefbauleistungen im Versorgungsgebiet der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Bestehender Vertrag modifiziert
2 Veröffentlichungen
- 22.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 21.04.2026 Die Auftragsänderung ist nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, weil zusätzliche Liefer- und/oder Dienstleistungen (in Gestalt von Leistungen über einen längeren Zeitraum) erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die Auftraggeber LB und LBS verbunden wäre. Da die vertraglichen Leistungen auch über das ursprüngliche Vertragsende hinaus für die Bebrütung benötigt werden, handelt es sich um zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen, die erforderlich geworden sind. Des Weiteren wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei wirtschaftlichen Sinn ergeben, da die 37 Blutkultursysteme technisch einwandfrei genutzt werden können. Ein Austausch von technisch einwandfreien Geräten lässt sich wirtschaftlich nicht rechtfertigen. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers mit anderen Blutkultursystemen beträchtliche Zusatzkosten verursachen. Da ein Wechsel im laufenden Betrieb erfolgen müsste, könnten die neuen Blutkultursysteme nicht direkt an den Aufstellorten der bisherigen Blutkultursysteme platziert werden. Stattdessen müssten andere Orte in den Laboren gewählt werden. Bezüglich dieser neuen Einsatzorte müsste geprüft werden, ob sie den statischen Anforderungen entsprechen. Für die diesbezüglichen Statikprüfungen würden nicht unerhebliche Kosten entstehen. Aufgrund des Gewichts von Blutkultursystemen werden sodann voraussichtlich erhebliche Materialkosten und Umbaukosten entstehen, damit die Einsatzorte den statischen Anforderungen entsprechen (insbesondere Einbau von Stahlplatten bzw. Podesten). Zusätzlich würden interne Kosten für die Koordinierung der Beauftragung und Überwachung der Statikprüfungen und Umbaumaßnahmen anfallen. Des Weiteren würde ein Wechsel erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Da bei einem Wechsel des Auftragnehmers mit anderen Blutkultursystemen erheblicher Arbeitsaufwand verursachen werden würde. Neben dem reinen Arbeitsaufwand, der durch einen Wechsel entsteht, müsste eine Qualifizierung und Verifizierung bezüglich der neuen Brutschränke erfolgen. Ferner müsste der Austausch logistisch bewältigt werden und der Routinebetrieb auf Grundlage des aktuellen Havariekonzepts abgewickelt werden. In Anbetracht der funktionierenden Blutkultursysteme sind diese erheblichen Schwierigkeitenaber nicht zu rechtfertigen. Darüber hinaus wurde seitens der Fachabteilungen mitgeteilt, dass es aufgrund der aktuellen Personalsituation schlichtweg unmöglich ist, diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand in den kommenden Monaten zu bewältigen. Insofern ist die Versorgungssicherheit nicht nur gefährdet, sondern es stünde fest, dass es zu Versorgungsunterbrechungen kommen könnte. Dies ist nicht hinnehmbar. Stattdessen werden die kommenden 12 Monate dazu genutzt, um für die bevorstehende Ausschreibung und anschließende Umstellung entsprechende personelle Ressourcen im kommenden Jahr bereitzuhalten. Insgesamt ist deshalb festzuhalten, dass ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Die vorgenannten Gründe führen auch dazu, dass nach auftraggeberseitiger Einschätzung ein Wechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann. Im Übrigen wird auch die sich aus § 132 Abs. 2 S. 2 GWB ergebende Grenze von 50 Prozent nicht überschritten. Eine nochmalige Verlängerung ist nicht geplant. Stattdessen wird in Kürze ein neues Vergabeverfahren initiiert. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 341 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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