Vertrag geändert Gesundheitswesen & Medizintechnik
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Auftragsänderung 01_2026 - Blutkulturmedien und -systemen im Fachbereich Mikrobiologie

Labor Berlin - Charité Vivantes GmbH — Labor Berlin – Charité Vivantes Services GmbH

Beschreibung

Die Auftragsänderung ist nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, weil zusätzliche Liefer- und/oder Dienstleistungen (in Gestalt von Leistungen über einen längeren Zeitraum) erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die Auftraggeber LB und LBS verbunden wäre. Da die vertraglichen Leistungen auch über das ursprüngliche Vertragsende hinaus für die Bebrütung benötigt werden, handelt es sich um zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen, die erforderlich geworden sind. Des Weiteren wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei wirtschaftlichen Sinn ergeben, da die 37 Blutkultursysteme technisch einwandfrei genutzt werden können. Ein Austausch von technisch einwandfreien Geräten lässt sich wirtschaftlich nicht rechtfertigen. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers mit anderen Blutkultursystemen beträchtliche Zusatzkosten verursachen. Da ein Wechsel im laufenden Betrieb erfolgen müsste, könnten die neuen Blutkultursysteme nicht direkt an den Aufstellorten der bisherigen Blutkultursysteme platziert werden. Stattdessen müssten andere Orte in den Laboren gewählt werden. Bezüglich dieser neuen Einsatzorte müsste geprüft werden, ob sie den statischen Anforderungen entsprechen. Für die diesbezüglichen Statikprüfungen würden nicht unerhebliche Kosten entstehen. Aufgrund des Gewichts von Blutkultursystemen werden sodann voraussichtlich erhebliche Materialkosten und Umbaukosten entstehen, damit die Einsatzorte den statischen Anforderungen entsprechen (insbesondere Einbau von Stahlplatten bzw. Podesten). Zusätzlich würden interne Kosten für die Koordinierung der Beauft

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Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Ausschreibung betrifft eine Auftragsänderung für Blutkulturmedien und -systeme im Fachbereich Mikrobiologie.
  • Die Änderung erfolgt ohne neues Vergabeverfahren aufgrund von zusätzlichen, unvorhergesehenen Leistungen und der Unmöglichkeit eines wirtschaftlichen oder technischen Auftragnehmerwechsels.
  • Ein Wechsel des Auftragnehmers würde erhebliche Zusatzkosten, technische Schwierigkeiten und eine Gefährdung der Versorgungssicherheit verursachen.
  • Die aktuelle Vertragsverlängerung ist für 12 Monate angesetzt, danach ist ein neues Vergabeverfahren geplant.
  • Der CPV-Code 33694000 deutet auf medizinische Verbrauchsmaterialien hin.

Es handelt sich um eine Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB für Blutkulturmedien und -systeme im Fachbereich Mikrobiologie.

Die Änderung ist zulässig, da zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen erforderlich sind und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist und erhebliche Schwierigkeiten sowie Zusatzkosten verursachen würde. Eine neue Ausschreibung ist für die Zukunft geplant.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: (i) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (ii) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (iii) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (iv) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen gilt vorliegend zudem § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit der vereinbarten Auftragsänderung (Vertragsverlängerung) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags (dieser Bekanntmachung), jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Vertragsänderung Sie sind hier oev

    Bestehender Vertrag modifiziert

    2 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 868 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 162.291.032 €
Median 224.584.123 €
Oberes Quartil 224.584.123 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Labor Berlin - Charité Vivantes GmbH — Labor Berlin – Charité Vivantes Services GmbH
Veröffentlicht 22.04.2026
CPV-Codes (2) 33694000 · Medizintechnik
33698100 · Medizintechnik
(Was ist das?)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 12 Monate

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vertragsänderung (?)
Bestehender Vertrag modifiziert

Ø Bieter in der Branche 3.8
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 835.534 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.072 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 53 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 28%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
Preis-Kalkulator freischalten →


Erweiterte Daten

Quelle: TED EU · 2/3 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Verfahrensart

Zuletzt geprüft am 12.08.2026

Daten korrigieren →

Quelle: TED EU

Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen: