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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Rahmenvereinbarung PDV

KISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KdöR · Leipzig · Sachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Rahmenvereinbarung PDV
    🏆 PDV GmbH · Erfurt
Auftragnehmer
  • PDV GmbH · Erfurt
Auftragsvolumen (Rahmen) 800.000 €
Eingegangene Angebote 1
Zuschlagsdatum 29.04.2026

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Beschaffung von Softwarenutzungsrechten und Softwarepflege für die Produktlinie VIS-Suite.
  • Es wird eine Rahmenvereinbarung im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens mit vorherigem Aufruf zur Wettbewerbsbekanntmachung geschlossen.
  • Der CPV-Code 48000000 deutet auf Software und Computersysteme hin.
  • Der Auftraggeber ist die KISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KdöR in Leipzig.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Softwarenutzungsrechte an der Produktlinie VIS-Suite einschließlich Softwarepflege

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Das bereits installierte und seit Jahren betriebene Dokumentenmanagementsystem des Auftragnehmers hat die Strukturen für die unterschiedlichen Fachabteilungen der Kunden geprägt. Die Mitarbeiter der KISA sind durch mehrere Schulungen für den Support und die Pflege sowie die Administration der Systeme bei den Kunden befähigt worden. Sie haben eigene Entwicklungen und Add-ons erstellt und vertreiben diese an die Kunden der KISA. Eine erneute Installation bei einem Mitglied der KISA oder als SaaS für das Mitglied durch KISA benötigt keine weiteren Schulungen und birgt daher keine nennenswerten Aufwände oder Risiken. Ebenso können die bestehenden Schnittstellen bei der weiteren Einrichtung und Konfiguration verwendet werden. Zudem ist die Erstellung und Einrichtung der User-Konten für die Anwendungen bekannt. Sollte hingegen ein neues, unbekanntes System beschafft und installiert werden, müssten neben den beträchtlichen Migrations-, Schulungs- und Installationsaufwände stehts Inkompatibilitäten mit den weiteren von KISA betreuten Fachverfahren befürchtet werden. Die IT-Sicherheit und die Integrität der Daten könnten gefährdet werden. Solche Probleme können die Akzeptanz der Einführung einer E-Akte und die Fortsetzung der Digitalisierung der Kommunen unterminieren. Die Installation desselben Dokumentenmanagementsystems vereinheitlicht und standardisiert die Abläufe im Rechenzentrum, verringert mögliche Fehlerursachen und verringert mithin die Pflegekosten.“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Rahmenvereinbarung PDV
  • Qualität nach Wichtigkeit

    Hersteller der zu beschaffenden Software

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Das Vergabeverfahren ist beendet. § 135 GWB bestimmt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1 Rahmenvereinbarung PDV
PDV GmbH 1.500.000 €

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    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer PDV GmbH
    Auftragsvolumen (Rahmen) 800.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 19.05.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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800.000 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer KISA-BA-20-09-19
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber KISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KdöR
Standort Leipzig, Sachsen
Veröffentlicht 15.05.2026
CPV-Code 48000000
Software (Was ist das?)
Angebote 1
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,5)
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
PDV GmbH · Erfurt
Vergabeberatung
Rechtsanwältin Iris Argyriadou · Hamburg

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
PDV GmbH
Vertrag 29.04.2026

Ø Bieter in der Branche 2.5
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 33.557 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.063 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 20 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 20%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Leipzig

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

KISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KdöR · Leipzig

Vergabestelle@ra-argyriadou.de
+49 40373747-0