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Rahmenvereinbarung Betrieb & Pflege dezentraler USVen
IT Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Landesbehörde
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Die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) ist die zentrale Dienstleisterin für moderne Informationstechnologie (IT) in der Landesverwaltung. Zu den Aufgaben der BITBW gehören der sichere Betrieb, die Pflege und die Weiterentwicklung der Landes - IT. Alle Einrichtungen und Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung kaufen IT-Dienstleistungen als Kunden bei der BITBW ein. Informationen sind ein wesentlicher Wert für Unternehmen und Behörden und müssen daher angemessen geschützt werden. Für die BITBW ist die Informationssicherheit von großer Bedeutung. Im Rahmen der Aufgaben verfolgt die BITBW eine Strategie für die Modernisierung der unterbrechungsfreien Stromversorgungen (kurz: USVen) an den dezentralen Kundenstandorten. Zur Realisierung dieser Strategie, wird die Dienstleistung für den Betrieb und die Pflege dezentraler USVen in einer Managementumgebung über dieses offene Ausschreibungsverfahren am Markt platziert. Diese Anlage beschreibt die benötigten Leistungen für die Modernisierung der USVen an den dezentralen Kundenstandorten. Generell gliedert sich die dezentrale IT-Infrastruktur in zwei komplett getrennte Kundenbereiche. Im einen Kundenbereich werden rund 600 USVen und im anderen Kundenbereich rund 200 USVen betrieben. Diese USVen werden zeitnah durch neue USVen ersetzt, die die Möglichkeit bieten, remote verwaltet, betrieben und gepflegt zu werden. Hierfür muss eine Managementumgebung aufgebaut und alle USVen hinzugefügt werden. Die USVen werden dann in dieser Managementumgebung mit Firmwareupdates gepflegt und auf Fehler überwacht. Für diese Tätigkeiten wird Unterstützung von einem Dienstleister benötigt. Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde, so genau wie möglich, umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden,
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Betrieb und die Pflege dezentraler USVen in einer Managementumgebung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 19.07.2024 Korrektur durch den Auftraggeber · in TED EU + oev aktuell
- Frist 16.07.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 52 Tage nach Fristende
Auftragnehmer ACP IT Solutions GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 268.800 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.009 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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