ESTW-A Neubrandenburg Bahnmarkleistungen
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Neubau ESTW-A Neubrandenburg inkl. aller Nebenleistungen wie BÜ Anpassungen, TK, Weichenheizungen, Energieverteilung und OSE Erneuerung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Neubauleistungen eines ESTW-A in Neubrandenburg, inklusive Anpassungen von Bahnübergängen, Telekommunikation, Weichenheizungen, Energieverteilung und Erneuerung der Oberleitungsanlagen.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 22 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
59 Veröffentlichungen
- 30.01.2026 MKA 130 Bei den zusätzlichen Leistungen handeln es sich um den Rückbau von Schutzrohren und GFK-Kästen sowie Lieferung und Herstellung von Muffen und Kabeleinführungen. Weiterhin musste ein OSE-Bittest und Freischnitt erfolgen. Diese Leistungen waren im Sinne der Vertragserfüllung technisch notwendig, jedoch nicht Teil des HLV.
- 04.11.2025 Laut freigegebener Ausführungsplanung für die Gleisfeldbeleuchtung sollten für die Einspeisezuleitungen der Beleuchtungsverteiler Kabeltypen verwendet werden, welche nicht im HLV berücksichtigt wurden.
- 04.11.2025 Die Innenanlagen der Betonschalthäuser der BÜ's km 130,8 und 197,4 mussten im Zuge der Erneuerung der BÜ's zurück gebaut werden. Die Änderung ist technisch unvermeidlich, da in den Betonschalthäuser die neue Innenanlage errichtet werden musste.
- 20.10.2025 MKA102: Im Zuge der TK-Planung und der damit einhergehenden Präzisierung der benötigten Komponenten wurden zusätzliche Leistungen erforderlich. Aufgrund dessen, dass der AN bereit vor Ort war und mit den Leistungen gemäß seines Auftrags bereits vertraut war, wurde auf einen AN-Wechsel verzichtet, da anderweitig Zusatzkosten aufgrund weiterer An- und Abfahrten und Gerätetransport sowie zusätzlichen Personalaufwand entstanden wäre. Aufgrund des bereits mehrfach verschobenen Inbetriebnahmetermins und der Notwendigkeit der Einhaltung dessen wäre ein Wechsel des AN's auch nicht möglich gewesen. // MKA115: Die in der Planung angegebenen Kabellängen stimmten nicht mit den tatsächlich benötigten Längen überein, aufgrund dessen mussten Kleinstlängen gemufft werden
- 20.10.2025 MKA109: Die Errichtung der Rammpfahlgründung und des Einfassungsrahmens mit Geländer wurden in der Tiefbauplanung nicht berücksichtigt, da das Erfordernis der Errichtung bis zu besagtem Zeitpunkt dem AN nicht bekannt war. // MKA112: Änderung der Planung aufgrund zusätzlicher Erfordernisse in der Konzeptionierung der Außenbeleuchtung des Modulgebäudes führte zur Mehrmengen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt davon unberührt.
- 22.09.2025 MKA 119 Im Rahmen der baufreigegebenen Ausführungsplanung der BÜ's km 134,7 und 199,7 wurde die Bestandsbeleuchtung als Anschluss. Dabei handelt es sich um eine Änderung des Bauentwurfs. Auf Grund der Art und Natur der Leistung wird ein Wechsel des AN insofern verhindert, dass sonst in Konsequenz dessen beträchtliche Zusatzkosten hinsichtlich Personalaufwand zzgl. An-und Abfahrten und Transport der benötigten Gerätschaften und Werkzeuge ergeben würden.
- 01.09.2025 A1-140 Es mussten im Rahmen der Baumaßnahmen zusätzliche 160m Kabel des Typs NAYY-J 4x35mm² verlegt werden. Der AN ist bereits gemäß Hauptauftragsleistung Mit der Herstellung der Außenkabelanlage beauftragt gewesen, diese zusätzliche Leistung entspricht dem Charakter des Hauptauftrages. Ein Wechsel des AN hätte zu beträchtlichen Zusatzkosten aufgrund zusätzliche An- und Abfahrten, Transport von Arbeitsgeräten, sowie Verzögerungen durch die Bindung neuer Kapazitäten nach sich gezogen, weshalb der Wechsel aus wirtschaftlicher Sicht verhindert wurde.
- 20.08.2025 MKA 114 Im Zuge der Abnahmeprüfungen wurden gemäß Mängelprotokoll zusätzliche Leistungen erforderlich. Hierbei mussten zur Beseitigung der Mängel an diversen Weichen und Gleissperren Schotterfängen errichtet und in diversen Gleisen Schotter im Schwellenbereich aufgefüllt werden. Die Mangelbeseitigung musste aufgrund parallel laufender Abnahmehandlungen koordiniert erfolgen, da diese bis zur IBN am 31.03.25 durch den Abnahmeprüfer bestätigt werden musste. Ein Wechsel des AN hätte zu weiteren Zusatzkosten durch zusätzl. Anfahrten sowie Bereitstellung der entsprechenden Gerätschaften gefolgt, des Weiteren hätten Verzögerungen durch Beauftragungsprozesse den Termin der Inbetriebnahme ggf. gefährdet. MKA 120 Die im Bestand befindlichen Zungen der Weichen 5, 11 und 13 befanden sich zur Abnahme außerhalb der für diese erforderlichen Toleranzen, da aufgrund dessen die Stellkräfte zu hoch waren. Daher mussten die Weiche, da diese aufgrund des Einbaus neuer Weichenantriebe mit strengeren Toleranzen als in der Instandhaltung betrachtet werden (Weiche als Neubau betrachtet), die Zungen mit Biegevorrichtungen ertüchtigt werde. Aufgrund des hohen Risikos einer durch Beauftragung weiterer Firmen einhergehenden Verzögerung des Inbetriebnahmetermins wurde dem AN nach Zustimmung dessen die Gestellung eines Zweiwegebaggers sowie einer Biegevorrichtung angeordnet. MKA 139 Für das Modulgebäude musste aufgrund Anforderungen der Feuerwehr eine neue Feuerwehrklappe eingebaut werden. Zusätzlich musste am Signal ZS 216 das zugehörige Einstiegspodest verschoben bzw. umgesetzt werden, da das Signal versetzt wurde. MKA 141 Dem Auftragnehmer wurde angeordnet, das durch die Baumaßnahme entstandene Haufwerk (ca. 25t) auf der Baustelleinrichtungsfläche neben dem Gleis 17 zu beproben und entsorgen. Auf den Wechsel des Auftragnehmers wurde verzichtet, um weitere Verzögerungen durch Beauftragungsprozesse zu vermeiden, aufgrund dessen Zusatzkosten durch verlängerte Nutzung der BE-Fläche und damit weitere Mietkosten entstehen würden. MKA 142 Zur Sicherung der Inbetriebnahme mussten 2 Betonpfosten (LF6 und 7) der GÜ Sponholz versetzt, sowie zwei Bestandspfosten der EL Signale Gleis 15 und 17 angepasst werden. Des Weiteren erfolgte mit Inbetriebnahme die Restberäumung des Baufeldes mittels Zweiwegefahrzeug. Ersteres wurde durch den AN aufgrund der Kurzfristigkeit zur Sicherung des Inbetriebnahmetermins durchgeführt. Für Letztere wurde auf den Wechsel des AN verzichtet, das die Zweiwegetechnik des AN bereits vor Ort war und ein Wechsel des AN zu beträchtlichen Zusatzkosten geführt hätten
- 16.07.2025 A1-113 In der Außenanlagenplanung des Modulgebäudes wurde der Teilrückbau einer Krahnbahn im Bereich des Modulstandortes und dessen Außenanlagen beplant, welcher zum Stand der Ausschreibung noch nicht betrachtet wurde, es handelt sich also um eine Planungsänderung, die zum Planungsstand der Ausschreibung nicht vorhersehbar war. A1-136 Bei Abnahme der BÜ's an km 131,4 sowie km 130,8 der Strecke 6088 wurde bemängelt, dass an den jeweiligen Pfosten die BÜ-Schilder fehlen. Der Mangel ist entsprechend der Abnahmeniederschrift zu beseitigen. Da die bereits errichteten vier Pfosten zu kurz waren, mussten diese zurückgebaut und durch längere ersetzt. A1-137 Aufgrund mehrerer Verschiebungen des Inbetriebnahmetermins wurden die Bahnhofsgleise unvorhergesehener Weise verlängert nicht befahren, aufgrund dessen war in den Spurrillen an den Bahnübergängen durch die Nichtnutzung erhebliche Verschmutzungen zu verzeichnen. Diese mussten entsprechend gereinigt werden.
- 15.07.2025 A1-111 Im Zuge der Bauausführung wurde im Baubereich ein Stahlkanal vorgefunden, der keinen Bestandsschutz hat, dieser musste zur Schaffung von Baufreiheiten und aufgrund geltenden Regelwerken ausgebaut und entsorgt werden. A1-116 Im Rahmen von Vorprüfungen vor der Abnahme wurde festgestellt, dass an den Weichen 33 und 42 die Stellkräfte zu hoch sind. Aufgrund dessen mussten zur Sicherstellung einer erfolgreichen Abnahme neue Zungenrollvorrichtungen verbaut werden. A1-117 Der Ausbau und die Entsorgung der Eingleisstelle ist nicht Bestandteil des Hauptauftrages, jedoch aufgrund der Art des Leistungsumfanges dem AN zuzuordnen. Diese Leistung wurde dem Projekt durch den Auftraggeber abgefordert. Die Bindung eines weiteren Auftragnehmers hätte erhebliche Zusatzkosten durch höheren Personalaufwand, zzgl. An und Abfahrt sowie An- und Abtranpsort der entsprechenden Gerätschaften und Werkzeuge nach sich gezogen. A1-118 Im Rahmen der Abnahme wurde festgestellt, dass an der Weiche 43 die Stellkräfte zu hoch sind. Aufgrund dessen mussten zur Sicherstellung einer erfolgreichen Abnahme und damit termingerechten Inbetriebnahme die Zunge getauscht werden.
- 04.04.2025 101: Auf Grund eines Abstimmungsfehlers in der Planung wurde die Gleissperre 73 mit Weiternutzung der Holzschwellen der alten Gleissperre 5 geplant. Dies ist laut Regelzeichnung nicht zulässig und es müssen Betonschwellen eingebaut werden. 103: Es mussten um die Abnahmefähigkeit des Modulgebäudes sicherzustellen zusätzliche Beleuchtungen für das Modulgebäude sowohl geplant als auch umgesetzt werden. 108: Im Rahmen des Einbau der Zähleranschlusssäule BÜ km 197,4 wurde festgestellt, dass nicht alle Bestandsanlagen angeschlossen werden konnten und eine Umplanung erforderlich wird. Diese ergab im TH 6 (1.ÄM) den Bedarf einer im Aufbau geänderten ZAS und einer zusätzlichen Zählerhauptverteilung mit den benötigten Leistungsabgängen für die Stromversorgung BSH und GMSR Mast.
- 04.04.2025 NB24F062 A1-104: Zur Sicherstellung der Abnahme- bzw. Inbetriebnahmefähigkeit der Bestandsweichen durch den Prüfsachverständigen und den Netzbezirk muss ein Gleisbautrupp bereitgestellt werden um ggf. erforderliche Oberbaumaßnahmen durchzuführen. Einen neuen AN zu finden würde einen Zeitaufwand bedeuten welcher die IBN in gefahr bringen würde. NB24F062 A1-106: Im Rahmen der Abnahme der OSE/OLA müssen diverse Masterden neuverlegt werden. Die Leistung muss kurzfristig ausgeführt werden. Der AN ist vor Ort und hat bisherige Erdungsarbeiten übernommen und kann auch diese erledigen. Eine kurzfristige Alternative zu finden wäre nicht möglich und würde die IBN gefährden.
- 13.03.2025 13) Im Zuge der Bauausführung wurde im Baubereich ein Stahlkanal vorgefunden, der keinen Bestandsschutz hat, dieser musste zur Schaffung von Baufreiheiten und aufgrund geltenden Regelwerken ausgebaut und entsorgt werden.
- 19.02.2025 A1-018 Es war dem Projekt nicht möglich für den Zeitraum vom 26.02.2024 bis zum 08.03.2024 Bauüberwacher für die Gewerke IOH und LST für das Vorhaben bereit zu stellen. Auf Grund dessen musste die Projektleitung ein Baustopp für eben diese Gewerke aussprechen. A1-064 Unvorhergesehen musste ein Wespennest aus dem Antrieb der Weiche 3 entfernt werden. Dieses hatte sich kurzfristig gebildet und musste zum Anlagen und Arbeitsschutz entfernt werden.
- 17.02.2025 095_Neuen Vorgaben des Straßenlastträgers zufolge muss die bereits Rückgebaute und entsorgte Leitplanke am BÜ 130,8 Hinterste Mühle mit einer neuen Ersetzt werden.
- 04.02.2025 8 - Es wurden zusätzliche Kabeltiefbauleistungen vom AG angefordert zu welchen der AN die Kosten hier anzeigt. Der AN ist zuständig für den Kabeltiefbau des gesamten Projekts, ein wechsel des AN hätte durch hohen Zeit- Personalaufwand zu erheblichen zusätzlichen Kosten geführt.
- 30.01.2025 80: Eine Änderung in der AP TH 2 Stromversorgung hatte zur Folge, dass zusätzliche Unterverteiler installiert werden mussten. 81: Eine Änderung in der Planung sowie in den Gegebenheiten vor Ort führen dazu, dass weitere Leistungen im Kabeltiefbau notwendig geworden sind. Diese Werden durch den AN, welcher für den Kabeltiefbau zuständig ist, durchgeführt. 87: Aufgrund erneuter Änderung der PTI Planung müssen die Signalstandorte VWp 114, Z V 103, ZS 113 und ZS 114 nochmals verschoben werden. Die gerammten und vergossenen Fundamente müssen ausgebaut werden und an neuer Stelle errichtet werden. 90: Aufgrund nicht vorhergesehener Änderung in den Gegebenheiten vor Ort konnte die Bestandstraversen der OLA für die Weichenheizungen 1-3 nicht wieder verwendet werden. Dementsprechend mussten neue Traversen eingebaut werden. 93: Auf Grund einer Änderung in der PTI Planung ist der zusätzliche Einbau einer Gleissperre A1 benötigt worden. Dieser Wurde vom AN mitsamt Bestellung und Lieferung der Teile übernommen.
- 28.01.2025 76_Der Auftragnehmer hat auf Anforderung des Auftraggebers ein Kabel zertrennt um es zu entsorgen. Im Vorfeld wurde vom Auftraggeber der Betreiebr (DB Energie GmBH) kontaktiert welcher angegeben hat, das Kabel sei nicht in Benutzung. Nach der Trennung ist dem Betreiber aufgefallen, dass er das Kabel doch nutzt. Das Kabel musste also vom Auftragnehmer wieder instandgesetzt gemacht werden.
- 28.01.2025 75_Das Fundament uf welchem das Betonschalthaus des BÜs 197,4 errichtet werden sollte war nicht ebenerdig. Um das Schalthaus Ordnungsgemäß aufstellen zu können musste der AN zuvor das Fundament ausbauen, das erfordrliche Gründungsniveau zum Restbestand ausrichten und anschließend das Fundament wieder einsetzten.
- 28.01.2025 62 - Im Rahmen des Neubaus der Anlage, dürfen die bestehenden Kabeltröge mit aufliegenden Deckeln nicht weiterverwendet werden. Es ist daher notwendig diese Tröge rückzubauen und sie mit neuen Trögen mit innenaliegenden Deckeln zu ersetzten. Der Verschluss dieser Tröge muss kurzfristig geschehen um Kabeldiebstahl zu vermeiden, was bei einem Wechsel des Auftragnehmers nicht möglich gewesen wäre und somit das Risiko wesentlicher Mehrkosten mit sich trägt.
- 23.01.2025 A1-049 Die Weichen im Bahnhof Neubrandenburg musste gebogen werden, um Abnahmefähig zu sein. Für diese Handlungen wurde vom Weichenwerk ein Zweiwegebagger benötigt welcher, auf bitte der Projektleitung, durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wurde. A1-009 Im Rahmen der Fortschreibung der Ausführungsplanung hat sich Herausgestellt, dass die bestehende Verkabelung nicht für die neuen Anlagen verwendet werden kann. Demnach muss eine neue Verkabelung verlegt und dafür das Kabelführungssystem angepasst werden. A1-006 Im Rahmen der Fortschreibung der Ausführungsplanung hat sich Herausgestellt, dass eine zusätzliche Planungsleistung 50 Hz BÜ 134,7 und 199,7 nötig ist
- 16.01.2025 AvL12 GQ_zur Herstellung eines Regelkonformen Zustandes des Kabelweges für die Weichenheizung der Weichen 64 und 64 muss eine zusätzliche Gleisquerung im Gleis 201 errichtet werden. Die alte Querung ist zurückzubauen, sobald alle Kabel zurückgebaut (außer Betreibbefindliche) oder umverlegt wurden. Die Nutzunng der vorhanden Querung ist gemäß Regelwerk nicht zulässig.
- 16.01.2025 035_Auf Grund der verschiedenen Erdungsanlagen des Vorhabens und der jeweils eigenen Planung ist es notwendig diese in einem Gesamterdungsplan zu bündeln. Die einzelnen APS der Erdungsanlagen wurden von dem AN erstellt und somit liegen alle notwendigen Dokumente vor. Ein AN-Wechsel würde zu vermeidbaren technischen Schwierigkeiten führen.
- 16.01.2025 74_Im Rahmen der Anmietung von Räumlichkeiten für die BÜW sind Kosten für die Reinigung angefallen
- 16.01.2025 72_Die ÜS Signale des BÜs 131,4 müssen wegen einer Änderung in der PT2 Planung ein weiteres mal versetzt werden. Es müssen zwei gerammte ÜS Signal ausgebaut werden und an anderer Stelle wieder errichtet werden. Der Auftrag des Auftragnehmers umfasst den Einbau der ÜS Signale des BÜs 131,4. Eine Änderung der Standorte ändert nicht den Gesamtcharakter dieses Auftrags.
- 16.01.2025 57_Wegen fehlender PT2 Planungen können Arbeiten des Kabelzuges nicht durchgeführt werden. Die LST Kabel können nicht aufgelegt und angeschlossen werden, wodurch die Bauzeit verlängert wird.
- 16.01.2025 41_Es wurde festgetellt, dass im Bashnhofsbereich eine potenziele Engstelle existiert welche eine Gefahr darstellen könnte. Auf Wunsch des Anlageverantwortlichen musste die Engstelle zum Lichtraumprofil und zut Oberleitung gemessen werden. Diese Messung wurde vom Auftragnehmer übernommen und durchgeführt.
- 16.01.2025 47_Um die Oberbauanlage Abnahmefähig zu machen und den Inbetriebnahmetermin zu sichern, mussten, auf Anforderung des Anlagenverantwortlichen noch zusätzlich zu den geplanten, weitere ISO-Stöße ausgebaut werden, Weichengroßteile gewechselt werden und weitere Schienen eingebaut und geschweißt werden. Der Auftragnehmer ist diesen Tätigkeiten im Projekt schon nachgekommen und es ist demnach am einfachsten und kostengünstigsten das er auch diese Mehrung übernimmt.
- 16.01.2025 002_Im Anschluss an den Baubeginn sind dem Auftragnehmer mehrere Abweichungen zwischen dem Leistungs-Soll und dem Leistungs-lst des Bauvorhabens aufgefallen, welche hier angezeigt werden. Es handelt sich um Mehrmengen bei den Kabeltrogssystemen, beim Straßen- und Betonbau sowie bei der Entwässerung. Eine Neuausschreibung dieser Leistungen würden hohen Personalaufwand sowie hohe Kosten durch eine neue Baustelleneinrichtung bedeuten und ist deswegen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zielführend.
- 16.01.2025 55_Aufgrund Änderungen in der Planung hat sich die Anzahl der zu realisierenden Gleisquerrungen im Projekt verdoppelt. Die Querrungen werden durch den AN für das gesamte Projekt gebaut und einen neuen AN für die zusätzlich zu baueneden Querrungen würde erheblichen logistischen Mehraufwand bedeuten und zu zusätzlichen Kosten führen.
- 14.01.2025 AvL 009 Die Beauftragung der Mechanischen Gleissperre ist weder im Vertrag von Siemens noch der ARGE Bau die eine Signalbaufirma als NAN im Vertragsverhältnis hat. Zur vollständigen Errichtung des ESTW Neubrandenburg ist durch die ARGE ist die Lieferung und Montage der Gleissperre A1 gemäß PT1 Neubrandenburg inkl. aller erforderlichen Kleinteile und Bezeichnungen auszuführen.
- 09.01.2025 MKA 023) Für die Herstellung des Kabelweges vom Oberleitungsmast bis zum Schalthaus sind ein zusätzliches Stück Kabeltrog und eine zusätzliche Querung erforderlich.
- 09.01.2025 97: Zusätzlich zu den Leistungen welche Teil Ausschreibung des ANs sind müssen laut AP Stromversorgung und EWHA Schutzmaßnahmen erstellt werden. Diese beziehen sich auf die Erdungen der NEA OL und der EWHA der W1 bis W3. Der AN baut alle anderen Elektronischen Anlage des Vorhabens und kann somit diese zusätzliche Leistung am schnellsten und ohne großen logistischen Aufwand erstellen.Ein AN wechsel würde einen erheblichen logistischen Mehraufwand bedeuten was Zusatzkosten mit sich bringen würde 96: Zusätzlich zu den Leistungen welche Teil Ausschreibung des ANs sind müssen laut AP Stromversorgung und EWHA Schutzmaßnahmen erstellt werden. Diese beziehen sich auf die Erdungen der NEA OL und der EWHA der W1 bis W3. Der AN baut alle anderen Elektronischen Anlage des Vorhabens und kann somit diese zusätzliche Leistung am schnellsten und ohne großen logistischen Aufwand erstellen 98: Die AP EWHA W1-W3 beinhaltet die Herstellung der Umrandung und Einfassung der Betonschalthäuser der jeweiligen EWHA. Diese waren nicht Bestandteil des Geschuldeten Hauptvertrages des ANs. Der AN ist für die Errichtung der EWHA zuständig, einen weiteren AN mit dem Errichten dieser Leistungen wäre technisch Aufwändig und nicht Zielführend. Eine neue Ausschreibung dieser Leistung wäre Personal und Zeeitintensiv und würde Zusatzkosten bedeuten sowie den IBN-Termin gefährden. 94: Es musszur Herstellung des Ordnungsgemäßen Zustands für alle sich außer Betrieb befindenden Anlagen der DB im Bf. Neubrandenburg wird eine Rückbauplanung benötigt. Dafür müssen Bestandsaufnahmen durchgeführt werden und die Planung erstellt werden. Der AN hat bereits eine große Anzahl der Pläne des Vorhabens erstellt, er ist somit Sachkundig und hat zugriff auf viele Bestandspläne. Er ist am besten dafür ausgestattet diese Planungen zu erstellen 91: Ein weiteres TK-Kabel erfordert Kabeltiefbau inklusive eines Kabelgrabens einer Muffengrube sowie den Umschluss an den Bestand. Der AN ist für den Bau des gesamten Kabeltiefbaus zuständig, für ein Kabel einen Auftragnehmerwechsel durchzuführen wäre nicht wirtschaftlich.
- 09.01.2025 NT19) Änderung der Einbauhöhe von -700 uSO auf +245 üSO
- 09.01.2025 MKA 029) Es ist eine zusätzliche Planung für TK notwendig
- 09.01.2025 MKA 026) Der Bau der weiteren Kabelschächte gehörte zu dem gesamthaften Kabelführungssystem welches von dem Auftragnehmer gebaut wird. Die Schächte wurden in der Planung vergessen und später bei einer vor Ort Festlegung festgelegt. Einen neuen Auftragnehmer mit diesen Schächten zu beauftragen hätte zu erheblich Mehrkosten geführt und wäre Zeitaufwändig gewesen. Dies hätte den IBN-Termin gefährden können.
- 09.01.2025 NT10) zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands sind für alle außer Betrieb befindlichen Anlagen der DB im Bf. Neubrandenburg je Gewerk Rückbauplanungen (Ausnahme KIB Stellwerksgebäude „B2“) zu erstellen. Die alten Bauteile sind entsprechend auszubauen und zu entsorgen. Alle Kabel in Trogsystemen sind zurückzuzubauen. Kleine Anteile vom Rückbau haben sich erst wärend der Bautätigkeiten ergeben und konnten somit nicht wärend der Ausschreibung berücksichtigt werden.
- 09.01.2025 MKA 025) Die Umsetzung der Bestandsdrainage war zwingend für einen termingerechten Bau des Kabelschachtes notwendig und hätte sonst zu weiteren Verzögerungen geführt. Dies wäre nochmals verlangsamt worden, wäre die Leistung anderweitig vergeben worden und hätte wesentlich höhere Mehrkosten durch entstandene Stillstandszeiten bedeutet.
- 09.01.2025 MKA 022) Herstellung der Baufreiheit im Personen Bf für die Errichtung des Kabelgefäßsystems-BKK und Signalgründungen.
- 09.01.2025 NT20) Im Bereich der Modulquerrung km 133,127 wurden im Schachtstandort KS 133 1C 4 Bestandskabel vorgefunden, welche den Einbau des Schachtes behindern. Der frühestmögliche Termin der Begutachtung hat zu einer Bauzeitverzögerung von 6 Tagen geführt welche zu den hier angeführte Kosten geführt hat
- 09.01.2025 MKA 024) Im Bereich der Querung km 132,779 wurden diverse Bastandskabel unklarer Funktion und Zuordnung gefunden. Eine vor Ort Festlegung ergab, dass die Kabel erst mit der totalen Sperrpause durch den Betreiber getrennt werden können. Diese Festlegung führte zu einer Behinderung und Stillstand der Kollone des Baubetriebes.
- 09.01.2025 NT17) Die EP der EWHA des Vorhabens ist aufgrund örtlicher Gegebenheiten, sowie Regularien und Vorgaben nicht wie geplant umsetzbar. Die Umsetzung führt Aufgrund neuer Materialisierung sowie mehr Personalaufwand Mehrkosten mit sich. aktuell
- 09.01.2025 MKA 027)Es wurde nach Baubeginn eine Bestandsentwässerung gefunden welche nicht in den Bestandsplänen zu finden war. Infolge dessen musste die Planung der Außenanlage des Modulgebäudes geändert werden.
- 09.01.2025 MKA 045) Es wurden im Rahmen des Vorhabens Änderungen am Oberbau vorgenommen welche in der AP Oberbau dargestellt werden müssen (Ausbau ISO-Stöße, Schieneneinbau und Weichengroßteilwechsel). Die Erstellung der Planung durch dritte hätte einen erheblichen zusätzlichen Personalaufwand gekostet, da mehrere Begehungen zur Bestandserfassung notwendig gewesen wären. Der Auftragnehmer hat diese Änderungen selber vorgenommen und kann sie am einfachsten in einer AP darstellen.
- 09.01.2025 MKA 021)Gemäß Festlegung der Bauüberwachung und des Signalstellenden Unternehmens musste der Einbaustandort des Signal L117X geändert werden. Dazu musste der alte Standort verfüllt werden und ein neuer gerammt.
- 08.01.2025 LÄ28 Auf Grund örtlicher Gegebenheiten mussten die Planungsgrenzen der KTB-Planung angepasst werden. Es mussten provisorien zur Zwischennutzung eingeplant werden, sowie die BÜ Bereiche inkl. Streuwinkelplanung angepasst werden. Der Auftragnehemer hatte die ursprügliche KTB-Planung gemacht und einen neuen Auftragnehmer für die Änderung der Planung beauftragen hätte erheblichen Mehrkosten und einem hohen Zeitaufwand mit sich gebracht. // LÄ34 Im Rahmen des Kabetiefbaus des Vorhabens musste ein provisorischer Kabelkanal Gr. 1/2 über 2500m verlegt werden um während der Bauarbeiten die bereits verlegten Kabel zu schutzen. Im Anschluss mussten dann alle Kabel aus dem provisorum in die Endlage verschwenkt werden. Der Auftragnehmer ist für das gesamte Kabelsystem zuständig. Er verlegt die neuen Kabel und baut das neue Kabeltrogsystem. Einen weiteren Auftragnehmer zu beauftragen um dazwischen inen provisorischen Kabelkanal zu bauen ist nicht möglich. // LÄ37 Es muss im Rahmen des Projektes ein das 15 kv-Kabel verlegt werden, der Kabelendverschluß montiert und das Kabel einen Mast hochgeführt werden. Der Auftragnehmer ist für den gesamten Kabelbau des Projektes zuständig, ein neuen AN für dieses Kabel zu finden wäre mit erheblichen Mehrkosten verbunden und wäre wirtschaftlich nicht zielführend. // LÄ39 Der Bestandsschutz des aufgeständerten Kabeltrogs zwischen km 132,490 und km 131,500 wurde nach Abschluss der AP aufgehoben. Infolge dessen muss eine Kabeltrogtrasse aus Beton auf der anderen Seite der Strecke gebaut werden. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen übernimmt die Planung und die Umsetzung der Maßnahme der Auftragnehmer, da ein Auftragnehmerwechsel zu erheblichen Mehrkosten und Mehraufwand geführt hätte. // LÄ40 Im Rahmen der Kabeltiefbauarbeiten des Vorhabens musste ein weiterer Kabelkanal auf höhe der BASA mit zusätzlichem Straßenbau erdverlegt werden. Der Auftragnehmer ist für das gesamte Kabelsystem zuständig und ein Wechsel des AN hätte zu erheblichem logistischem Mehraufwand geführt. // LÄ53 Es mussten Handstellgewichte an Weichen im Bahnhof angebracht werden, welche zum Ende des Vorhabens wieder abgebaut werde müssen. Dazu mussten die Bahnübergänge außer Betrieb genommen werden und die Rotlichter und Schrankenbäume abgedeckt werden. Ein Auftragnehmerwechsel hätte zusätzlichen Personalaufwand und somit zusätzliche Kosten bedeutet. // LÄ54 Um für Siemens Baufreiheit zu gewehrleisten müssen diverse SO 12 Signal eingemessen und versetzt werden, Plattenwege ausgebautwerden, Passschienen eingebaut werden und Rammrohre gegründet werden. Diese Leistungen müssen umgehend durchgeführt werden, ein AN-Wechsel würde zu viel Zeitaufwand bedeuten und die weiterführenden Bauleistungen behindert und so die IBN gefährden.
- 08.01.2025 LÄ51 Es mussten im Rahmen der Gleisbauarbeiten des Weichenwerk Wittens im Schienensteg Walzzeichen geschliffen werden. Zusätzlich dazu musste Zweiwegetechnik mit Bediener für Abnahmefahrten bereitgestellt werden. // LÄ56 Auf Grund von Verzögerung in der Erstellungen der Planung musste die Inbetriebnahme und somit auch der Baubeginn um mehrere Monate verschoben werden, vom 05.08.2024 auf den 14.12.2024. Dies führt für den AN zu verlängerten Vorhaltungen, An- du Abfahrten und Logistikänderungen. // LÄ66 Es musste wegen Verzügen in Planung und Materialisierung im Gewerk 50 Hz ein Baustopp ausgesprochen werden. Dieser gilt auch für den Bau der Weichenheizungen. Die dazu gehörigen Betonschalthäuser waren schon bestellt und wurden vom Hersteller gefertigt. Der Hersteller muss diese lagern bis der Baustopp beendet wird, dieses Standgeld wird hier in Rechnung gestellt. // LÄ70 Im Rahmen der Weichenbiegung der Weichen 11c/d wird zusätzlich zu dem Biegetrupp ein LST-Trupp benötigt um die Weichenteile abzubinden. Dieser wird vom AN zur Verfügung gestellt. // LÄ73 Auf Grung einer Änderung in der PT1 Planung, müssen die Signalstandorte P218, ZS 113 und ZS 114 verschoben werden. Dies beinhaltet bereits gerammte und vergossene Fundamente an neuer Stelle zu errichten sowie den Einbau an den neuen Standorten. Der Auftrag des ANs beinhaltet das Rammen und Erbauen der Signale. Eine Änderung des Stadortes verändert nicht den Gesamtcharakter dieses Auftrags. // LÄ86 Auf Grund einer Änderung in der PT1 Planung des BÜs Hinterste Mühle km 130,8 muss die UT Taste, welche bereits fertiggestellt war, um ca. 300 Meter versetzt werden. Der Bau der UT-Taste gehörte zum Auftrag des ANs, dieser wird durch das Versetzten der Taste nicht verändert
- 08.01.2025 LÄ12 Auf Grund von Verspätungen bei der Lieferung von Signalköpfen kam es zu Mehrkosten und Mehraufwand beim rammen und einbauen dieser Signal. Zudem mussten Signale umgestzt werden, da diese nicht wie in der Planung vorgesehen rammbar waren, was abermals zu Mehrkosten geführt hat. // LÄ31 Es wurde im Bereich der Gleisquerrung 133,440 ein Mauerwerksfundament vorgefunden, welches nicht in Bestandsplänen zu sehen war und dementsprechend nicht Teil der Leistuingen des Auftragnehmers. Um die Gleisquerrung herzustellen musste der Auftragnehmer das fundament entfernen, wodurch es zu zusätzlichen Kosten gekommen ist. // LÄ32 Auf grund örtlicher Gegebenheiten musste die AP welche den Kabelschacht 133 1G mit beinhaltet geändert werden. Diese Änderung der AP beinhaltete auch den Einbau einer Abdeckung mit KVZ Öffnung am Schacht 133 1G. Diese Änderung wurde durch den Auftragnehmer vorgenommen, welcher auch den Kabelschacht selber gebaut hatte. // LÄ33 Auf Grund der gänderten Anrückzeiten welche nicht in der LST-Planung mit inbegriffen waren, müssen die BÜ Pässe aktualisiert werden. Dies übernimmt der Auftragnehmer // LÄ42 Auf Grund einer Änderung der TK-Planung muss der Auftragnehmer, dessen Aufgabe die Umsetzung der Planung ist, weitere Kupferkabel bestellen, mintieren, muffen und messen. // LÄ43 Im Bereich des ESTW-Modulgebäudes musste die Oberflächenentwässerung angepasst werden um die Entwässerung um das Modul sicherzustellen. Dafür mussten Rohre verlegt werden, Schächte umgeschlossen werden und Straßenbauarbeiten durchgeführt werden. Der AN ist damit beauftragt das Modulgebäude zu errichten und es handelt sich hierbei um eine Leistung welche Teil dieses Auftrages ist. // LÄ44 Im Bereich zugänglicher Einbauten (Schränke, Verteiler,…) waren unbefestigte Standflächen geplant. Zur Sicherheit des Personals welche die Einbauten begehen muss, müssen diese Flächen befestigt werden. Der AN übernimmt dies und befestigt die Standflächen mithilfe von Betonplatten.
- 08.01.2025 A1-005: Im Rahmen der Ausführung der Gleisquerungen muss ein Bodenaustausch vorgenommen werden. Trotz Verdichtung hatte der Boden nicht die erforderlichen Festigkeitswerte erreicht AvL011: zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands muss ein neues LWL Kabel von der BASA Neubrandenburg in Richtung Blankenhof (eine Teillänge) von Stralsund zum Einbauort in Neubrandenburg transportiert, verlegt und angeschlossen werden. AvL013: für die Verlegung eines TK Kabels (neue Teillänge F 5841) von der Basa Neubrandenburg (Strecke 1122, ca. km 201,100) bis zur Muffe M 38/39 (Strecke 1122, ca. km 199,880) am 16.12.2024 wird eine neue Gleisquerung benötigt. Die Gleisquerung wird im ca. km 199,880 von bahnlinks (Betontrog Gr. 2) nach bahnrechts zur Muffe (M 38/39) benötigt. Als Grund ist die zu kleine bestehende Gleisquerung zu nennen (aktuell PE HD – Rohr DN 40). AvL014: Aufgrund einer ÄM muss der BÜ 197,4 baulich an die neue Planung angepasst werden. Die Änderung kommt auf Grundlage der Berücksichtigung des Streckschutzes für den BÜ in Rückwirkung mit dem Signal G. A1-048: Eine Bürofläche für die BÜW und die Bauberatung in Neubrandenburg wurde benötigt. Um Zeit und Personalaufwand zu sparen, hat der Auftragnehmer angeboten die Fläche in der Tilly-Schanzen-Straße für das Projekt anzumieten. So konnte dies schnell und effektiv erledigt werden. A1-050: Es mussten zusätzlich zum geplanten Oberbau noch vier weitere Schwellen gewechselt werden. Der Aufragnehmer ist für die Oberbaumaßnahme des Projekts zuständig, es ist daher am schnellsten und am wirtschaftlichsten wenn er auch diese Maßnahme übernimmt. A1-061: Er wurden erhebliche Mehrmengen an Bestandskabeln gefunden welche rückgebaut und entsorgt werden müssen. Der Rückbau sowie die Entsorgung sind bestandsteil des LV des Auftragnehmers, es ist daher wirtschaftlich und logistisch am sinnvollsten wenn dieser auch den Rückbau und die Entsorgung der Mehrmengen übernimmt. A1-069: Änderung in der TK-Planung hatte zur Folge das Kabeltiefbauarbeiten für Umschlüsse, Hauseinführungen und Verbindungen durchgeführt werden mussten. Der Auftragnehmer ist für den Kabeltiefbau dieses Projektes verantwortlich und ein Wechsel würde großen Personal- und Logistikaufwand darstellen und wäre daher nicht wirtschaftlich.
- 08.01.2025 LÄ52 Es müssen zusätzliche SO 14 Pfosten und längere Pfosten für die UT Tasten, da ein BÜ Kennzeichenschild daran angebracht werden musss, bestellt und eingebaut werden. Einen neuen Auftragnehemer mit diesen Leistunge zu beauftragen würde erhebliche Zustatzkosten durch zusätzlichen Personalaufwand bedeuten. // LÄ58 Im Rahmen des Einbau von Gleissperren mussten vier neue Schwellen mit Kleineisen bestellt und eingebaut werden. Diese Leistung beinhaltete auch das Ausbauen und Lagern des Bestandes. Der AN ist für den Oberbau des Vorhabens zuständig. Es würde einen erheblichen logistischen Mehraufwand bedeuten den AN zu wechseln, welcher wiederum zu erheblichen Mehrkosten führen würde. // LÄ59 Für die einzubauenden Gleissperren muss eine zugehörige Oberbauplanung erstellt werden. Diese kann durch den AN erstellt werden, welcher schon die vorherigen Oberbauplanungen erstellt hat und somit diese mit wenig Aufwand und am schnellsten erstellen kann. Einen neuen AN für diese Planung zu suchen würde erheblichen logistischen und zeitlichen Aufwand darstellen. // LÄ63 Auf Anforderung der Anlagenverantwortlichen musste eine neue LWL-Kabel Verbindung zwischen der BASA in Neubrandenburg und dem Netzstandort Heidestrasse gebaut werden. Um dies zu gewerkstellen musste auch der DB Router auf LWL Kabel umgebaut werden. Für diese Zusatzleistung einen Auftragnehmerwechsel durchzuühren hätte erheblichen Zeit- und Personalaufwand bedeutet und hätte somit die Inbetriebnahme gefährden können. // LÄ65 Es mussten Mehrmengen für Bahnhofsfernmeldekabel, LWL- und Kupfer-Kabel geplant und eingbaut werden da Fehler in der TK-Planung festgestellt wurden. Der Auftragnehmer baut bereits den gesamten restlichen KTB des Projektes und ist somit am besten dafür geeignet die Korrekturen auf der Planung zu vermeken und die Mehrmengen einzubauen // LÄ67 Auf Grund einer Änderung im TH03 der 50 Hz Planung mussten mehr UV und USV bestellt und eingebaut werden als ursprünglich geplant. Dies wurde vom Auftragnehmer übernommen, da es zu erheblichen Mehrkosten gekommen wäre wenn ein neuer Auftragnehmer beauftragt worden werde. // LÄ71 In der AP des TH03 EWHA wurde das Heizregime der Weichenheizungen von "gemeinsam" auf "getrennt" angepasst. Daraus ergeben sich entgegen der Ausschreibung elektrotechnische Änderungen, welche die Anzahl an Kabeln und deren Typen, die zu verlegenden Gesamtlängen swie die anzuschließenden eitungen beinhalten. Der Auftrag des ANs beinhaltet den Bau der EWHA, er ist bereits mit dem nötigen Personal und Werkzeug vor Ort und bereit diese Änderungen umzusetzten. Ein AN-Wechsel würde einen Mehraufwand bedeuten, den Prozess verlangsamern und zusätzliche Kosten mit sich bringen. // LÄ79 Es mussten zusätzliche Planungen für den Potentialausgleich im LST-Gebäude Heidestraße sowie für die Ausspleissen BÜ Hinterste Mühle. Der Auftragnehmer hat als Teil seines LV schon vorherige TK und LST Planungen übernommen und ist daher am besten vorbereitet um diese Planungen ebenfalls zu erstellen. // LÄ84 Gemäß der AP der Außenanlage des ESTW Moduls muss die Entwässerungsanlage geändert werden. Es müssen Betonschächte, Rohrringe, Kunststoffschächte und Rohrleitungen errichtet werden. Der AN baut die Außenanlage des Modulgebäudes und übernimmt dementsprechend auch den Bau der geänderten Entwässerungsanlage.
- 08.01.2025 A1-060: Nach dem die Signale schon gegründet waren, wurde ein neues Baugrundgutachten erstellt welche neue Gründungsempfehlungen ergeben hat, die nicht von den bereits gegründeten Signalen erfüllt wurden, welche auf Grundlage der Risikoerklärung gerammt worden waren. In folge dessen mussten vier Signale neu gerammt worden, dies wurde vom Auftragnehmer übernommen. A1-068: Auf Grund einer Änderung der 50 Hz Planung musste ein weiterer Verteiler 50 Hz geliefert und eingebaut werden.
- 24.09.2024 AvL 008 Aufgrund der Positionierung der Schrankenantriebe und Lichtzeichen müssen die Leitplanen zurückgebaut und punktuell durch Pfosten ersetzt werden. Auf Grund des Geländes ist für eine BÜ Tafel die Standsicherheit mittels Einfassungsrahmen herzustellen.
- 17.09.2024 AvL 005 Der Bestandsschutz des aufgeständerten Metallkabelkanals ist leider aufgehoben und die Verwendung von aufgeständerten Metallkabelkanälen ist entsprechend der Ril 997.0242 nicht zulässig
- 26.06.2024 MKA 15 Die Änderung stellen sich als eine Konkretisierung der AvL 2 vom 29.02.2024 dar. Statt der angeordneten Merksteine sind nach erfolgter Abstimmung auf Anweisung der Projektleitung nun Merkpfähle einzurichten MKA 10 Die zusätzlichen Dienstleistungen wurden dem AN gemäß AvL 1 vom 29.02.2024 seitens der Projektleitung zur Vermeidung beträchtlicher Zusatzkosten aufgrund erhöhten Personalbedarfs angeordnet MKA 14 Gemäß auf Bestandsplänen beruhender Ausführungsplanung sollte eine bestehende Gleisquerung genutzt werden, die reell jedoch nicht auffindbar war. Aufgrund dessen muss diese neu errichtet werden. MKA 11 Während der Bauausführung wurden Wasser- und Stromleitungen im Baubereich gefunden, dessen Lage die Baufreiheit direkt beeinflussten. Im Zuge dessen musste der Bauschwerpunkt verlagert und die Beseitigung Behinderungen veranlasst werden
- 17.05.2024 A1-004 Es werden Anpassungen an den Kabelführungssystemen Durchgeführt um die Funktionalität für das Stellwerk Herzustellen A1-003 Für die Arbeiten an der TK Muffe in Burg Stargard muss der zugehörige Tiefbau erfolgen zum freilegen und wiederverfüllen der Grube A1-033 Auf Grund der geänderten Anrückzeiten müssen die BÜ Pässe aktualisiert werden
- 19.03.2024 MKA A1 007 -Lieferung und Verlegung LWL 8*12 E9/125, -Lieferung und Montage GSS/GPS -Öffnen/Schließen Kabeltröge inkl. Reinigen und Grünschnitt -Vor bzw. Abschlussmessung mehrerer LWLKabel (1310, 1550, 1625), -Herstellen Spleiße -Lieferung und Aufbau Muffen-Mehrlängenschrank, -Bestandsmuffe in Erdlage Freilegen -Lieferung Muffe GCOG2 DE6, -Lieferung und Montage Kleinteile für fachgerechte Herstellung -Rückbau Kabel, Muffe und Budibox
- 19.03.2024 002 Auf Grund der Örtlichkeit und der noch in Betrieb befindlichen Altanlage müssen an einigen Stellen Provisorien hergestellt und Anpassungen an den geplanten Kabelführungssystemen durchgeführt werden. Für die Sicherung der Altanlage ist durch die Anlagenverantwortung eine LST Kabelaufsicht gefordert worden.
- 19.03.2024 001 Im Rahmen der Fortschreibung der Ausführungsplanung hat sich Herausgestellt, dass die bestehende Verkabelung nicht für die neuen Anlagen verwendet werden kann. Demnach muss eine neue Verkabelung verlegt und dafür das Kabelführungssystem angepasst werden
- 02.02.2024 23FEI67337_AvL001 NB24F062 AvL 1 Neubrgründung Signal 04VWzu302 auf 100 mm unter SO
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