AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD3DGR2/documents) · Abgerufen am 22.08.2026 15:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c8b6c31b-5cbf-4076-8b77-68b003867e72/

Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer mobilen Datenerfassung für den Rettungsdienst im Kreis Recklinghausen

Notice-ID: c8b6c31b-5cbf-4076-8b77-68b003867e72 · Procedure-ID: 92e48a3c-acdf-4f6a-ac04-d74ab166836d

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Recklinghausen, Der Landrat, Recklinghausen
Veröffentlicht
10.03.2026
Frist (Submission)
10.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48614000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
1.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Kreis Recklinghausen schreibt die Beschaffung einer mobilen Datenerfassung für den Rettungsdienst (Überlassung von Software auf Dauer, Kauf von Hardware, Kauf einer Serverlösung, Überlassung von Programmier- und Wartungssoftware, Pflege- und Serviceleistungen und optionalen Zusatzleistungen) sowie Schulung EU-weit im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb als Gesamtlos aus.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).