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Forschungsprojekt - DZSF - Automatisierte Überwachung instandhaltungsrelevanter Parameter im SGV
Eisenbahn-Bundesamt · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
DB Systemtechnik GmbH Großunternehmen
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Forschungsprojekt zur Entwicklung technischer Anforderungen für die Zustandsüberwachung im Schienengüterverkehr.
- Ziel ist die Ableitung von Konzepten für eine aufwandsreduzierte und teilautomatisierte Instandhaltung.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 336.302,28 EUR.
- Das offene Vergabeverfahren wird vom Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Aus vielfältigen Vorgaben zu Kontroll- und Instandhaltungsmaßnahmen von Güterwagen sollen konkrete technische Anforderungen an die Zustandsüberwachung abgeleitet werden. Das Ziel ist ein Portfolio mit bewerteten Einzellösungen, das die Anforderungen und den Mehrwert der Zustandsüberwachung in einzelnen Bereichen der Instandhaltung definiert und als Grundlage zur Ableitung von Konzepten einer aufwandsreduzierten Instandhaltung dient. Mittels Zustandsüberwachung (engl. Condition Monitoring, CM) können Defekte an Schienenfahrzeugen frühzeitig erkannt werden. Deren Kenntnis bietet einen großen Mehrwert für die Planung der Instandhaltungsmaßnahmen und dient der Vermeidung größerer Betriebsstörungen. Ein weiteres Potenzial, das bisher lediglich eingeschränkt genutzt wird, ist die Reduktion der Kontroll- und Instandhaltungsaufwände durch den Einsatz von Zustandsüberwachung in Kombination mit der (Teil-)Automatisierung der Prozesse. Viele Anforderungen aus etablierten regulatorischen, technischen und anderweitigen Vorgaben für Kontroll- und Instandhaltungsmaßnahmen können grundsätzlich durch die Verwendung der Zustandsüberwachung erfüllt werden. Gleichzeitig sind diese Vorgaben nicht auf deren Einsatz ausgerichtet und enthalten deshalb keine konkreten technischen Anforderungen an die Systeme der Zustandsüberwachung. Die Konkretisierung der technischen Anforderungen an die Zustandsüberwachung zur Erfüllung bestehender Vorgaben eröffnet Spielräume für eine aufwandsreduzierte (teil-)automatisierte Instandhaltung, steigert den Mehrwert und kann zur Kosten- und Aufwandsreduktion im Schienengüterverkehr (SGV) beitragen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 70% 70 %Qualität
Gewichtung der Qualität: 70%
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Preis 30% 30 %Preis
Gewichtung des Preises: 30%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 336.302 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 84 Tage nach Fristende
Auftragnehmer DB Systemtechnik GmbHZuschlagswert 305.578 €1 Veröffentlichung
- 23.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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