Vergeben IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Direktvergabe Informatica Software Suite IDMC

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice · Köln · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)

Vergabe-Ergebnis

Informatica GmbH Mittleres Unternehmen

Auftragnehmer

Zuschlagswert 300.000 €
Eingegangene Angebote 1
Zuschlagsdatum 15.12.2025

Beschreibung

§ 14 Absatz 4 VgV: Der Beitragsservice führt einen Wechsel vom bisherigen Einsatz des Produkts Power Center 10.5.6 (inkl. Wartung) zur neuen Software-Suite IDMC (Intelligent Data Management Cloud) der Informatica GmbH durch. Der Abschluss des neuen Vertrags über Subscription, Subscription Support und zugehörige Dienstleistungen erfolgt im Wege der Direktvergabe. Es wurde eine Marktsichtung zu geeigneten Anbietern einer ETL-Lösung durchgeführt. Hierbei wurde Folgendes festgestellt: Die im Beitragsservice eingesetzte und innerhalb der komplexen Anwendungslandschaft des Beitragsservice stark integrierte ETL-Plattform der Fa. Informatica gewährleistet eine sehr hohe Betriebssicherheit. Insbesondere die Anbindung der DB2-z/OS-Datenbankplattform funktioniert hierbei reibungslos. Ein Wechsel zu einem neuen Anbieter würde erhebliche und nicht tragbare Risiken in sich bergen, da die Integration in die Systemlandschaft komplett neu geschaffen werden muss und die Abbildung der fachlichen Anforderungen zur Software erneut implementiert werden muss. Mit erheblichen Anlaufschwierigkeiten, die sich ggf. über viele Monate erstrecken können, ist zu rechnen. Eine Ablösung der Informatica-Software würde nur mittels eines „Big Bang“ möglich sein. Dieses Vorgehen würde die Betriebssicherheit im Beitragsservice sehr stark gefährden. Bei einem neuen Anbieter muss die Software erneut in die Systemlandschaft integriert werden. Bei der Anbindung der DB2-z/OS-Datenbank ist weder im Beitragsservice noch am Markt Skill vorhanden, um die Anbindung eines neuen Tools im z/OS-Umfeld zu realisieren.

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📅 Laufzeit endet am 18.12.2027

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

  • Preis 100 %

    100

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat am 04.12.2025 eine sog. "Freiwillige ex-ante Bekanntmachung" im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB veröffentlicht. Der Zuschlag wurde nach Ablauf der Wartefrist am 15.12.2025 erteilt. Es handelt sich vorliegend um die Vergabebekanntmachung (vgl. § 135 Abs. 2 S. 2 GWB). § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff., 135 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 300.000 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Direktvergabe-Ankündigung

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Informatica GmbH
    Zuschlagswert 300.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 23.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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300.000 €
Zuschlagswert

Vergabenummer BW 03/25
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Standort Köln, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 23.12.2025
CPV-Codes (2) 72268000 · IT-Dienstleistungen
72260000 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,6 in der Branche)
Erfüllungsort Köln
Laufzeit 19.12.2025 – 18.12.2027
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
Informatica GmbH Mittleres Unternehmen
Vertrag 15.12.2025

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 62.461 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.999 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 29%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice · Köln

vergabe@beitragsservice.de
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