Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb IT & Digitalisierung ⚠ Direktvergabe
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Direktvergabe Informatica Software Suite IDMC

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice · Köln · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)

Beschreibung

§ 14 Absatz 4 VgV: Der Beitragsservice führt einen Wechsel vom bisherigen Einsatz des Produkts Power Center 10.5.6 (inkl. Wartung) zur neuen Software-Suite IDMC (Intelligent Data Management Cloud) der Informatica GmbH durch. Der Abschluss des neuen Vertrags über Subscription, Subscription Support und zugehörige Dienstleistungen erfolgt im Wege der Direktvergabe. Es wurde eine Marktsichtung zu geeigneten Anbietern einer ETL-Lösung durchgeführt. Hierbei wurde Folgendes festgestellt: Die im Beitragsservice eingesetzte und innerhalb der komplexen Anwendungslandschaft des Beitragsservice stark integrierte ETL-Plattform der Fa. Informatica gewährleistet eine sehr hohe Betriebssicherheit. Insbesondere die Anbindung der DB2-z/OS-Datenbankplattform funktioniert hierbei reibungslos. Ein Wechsel zu einem neuen Anbieter würde erhebliche und nicht tragbare Risiken in sich bergen, da die Integration in die Systemlandschaft komplett neu geschaffen werden muss und die Abbildung der fachlichen Anforderungen zur Software erneut implementiert werden muss. Mit erheblichen Anlaufschwierigkeiten, die sich ggf. über viele Monate erstrecken können, ist zu rechnen. Eine Ablösung der Informatica-Software würde nur mittels eines „Big Bang“ möglich sein. Dieses Vorgehen würde die Betriebssicherheit im Beitragsservice sehr stark gefährden. Bei einem neuen Anbieter muss die Software erneut in die Systemlandschaft integriert werden. Bei der Anbindung der DB2-z/OS-Datenbank ist weder im Beitragsservice noch am Markt Skill vorhanden, um die Anbindung eines neuen Tools im z/OS-Umfeld zu realisieren.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Direktvergabe für die Informatica Software Suite IDMC (Intelligent Data Management Cloud) inklusive Subscription, Support und Dienstleistungen.

Der Wechsel wird aufgrund der hohen Integration und Betriebssicherheit der bestehenden Informatica-Lösung im komplexen Systemumfeld des Beitragsservice durchgeführt. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter birgt erhebliche Risiken und Integrationsaufwand, insbesondere bei der Anbindung an DB2-z/OS.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine sog. "Freiwillige ex-ante Bekanntmachung" im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB. Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bekundet der Öffentliche Auftraggeber die Absicht, den hier beschriebenen Vertrag abzuschließen. Der Vertrag ist also noch nicht abgeschlossen. Vielmehr wird der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen (siehe § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Vor Abschluss des Vertrages binnen der vorgenannten Frist kann der beabsichtigte Vertragsschluss bei der Vergabekammer Rheinland angegriffen werden, wobei der Nachprüfungsantrag dem Auftraggeber vor rechtmäßiger Erteilung des Zuschlags nach Ablauf der Wartefrist von zehn Kalendertagen zugestellt worden sein muss. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. Eine Rüge allein ist jedoch nicht ausreichend; es wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB hingewiesen. Vielmehr kann ohne vorherige Rüge ein Nachprüfungsantrag gestellt werden (vgl. § 160 Abs. 3 vorletzter Satz GWB). § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff., 135 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

    1 Veröffentlichung

    • 02.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Informatica GmbH
    Zuschlagswert 300.000 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 126 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 275.730 €
Median 460.806 €
Oberes Quartil 1.397.980 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist abgelaufen seit 12.12.2025
Was ist eine VEAT-Notice? →
300.000 €
Geschätzter Wert
5.3× niedriger als Branchen-Median

Vergabenummer BW 03/25
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Standort Köln, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 02.12.2025
CPV-Codes (2) 72268000 · IT-Dienstleistungen
72260000 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Köln
Laufzeit 19.12.2025 – 18.12.2027

Bieter (1)
Informatica GmbH · Stuttgart

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 62.461 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.999 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 29%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/4 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice · Köln

vergabe@beitragsservice.de
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