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Sicherheits-, Gesundheits-, Objekt- und Umweltschutzdienstleistungen (SiGeKo inkl. HSSE) für die Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage (KSVA) in Böblingen
RBB KSVA Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG · Böblingen · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSicherheits-, Gesundheits-, Objekt- und Umweltschutzdienstleistungen (SiGeKo inkl. HSSE) für die Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage (KSVA) in Böblingen🏆 AS Bauer GmbH · Marl
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Es werden Dienstleistungen zur Koordination des Sicherheits-, Gesundheits-, Objekt- und Umweltschutzes für die Errichtung des Ingenieurbauwerks einer Klärschlammverwertungsanlage (KSVA) in Böblingen vergeben. Der AN übernimmt insbesondere die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) sowie das korrespondierende HSSE-Management als gesamtheitliche sicherheitsrechtliche Beratungsleistung im Rahmen des Projektes.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 300 Pkt.
Gemäß den Positionen im Angebotsformular (Honorarangebot) ist für alle verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen ein Gesamtpauschalhonorar verbindlich einzureichen; Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorarangebot und dem jeweiligen weiteren Angebot mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 100 multipliziert. Das niedrigste Preisangebot erhält somit 500 Punkte.
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Qualität 200 Pkt.
Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrenstechnischen Anforderungen darzustellen. Für das schriftliche Konzept gelten folgende Vorgaben: Das schriftliche Konzept, in dem der Bieter mindestens stichpunktartige Ausführungen zu den Zuschlagskriterien macht, soll maximal 10 Seiten umfassen. Beispiele, Schemata, Schaubilder etc. sind erwünscht, sollen aber in den Text integriert werden und Bestandteil der 10 Seiten sein. Kriterien: Konzeptionelle Darstellung der ausgeschriebenen Sicherheitsdienstleistungen im Hinblick auf 1.die konkrete Herangehensweise bei den sicherheitstechnischen Aufgabenstellungen, wie z.B. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Bau- und betriebsbegleitende Sicherheitskoordination, Erstellung und Überarbeitung von Not-fall- und Sicherheitskonzepten, Schulungen etc. (Faktor 16, max. 80 Punkte). 2.die gesamtheitlichen sicherheitsrechtlichen Betreuung bei der Bewältigung der Schwierigkeiten und Herausforderungen im Rahmen der Errichtung der KSVA (Faktor 16, max. 80 Punkte). 3. die Verfügbarkeit von Schlüsselpersonal samt Vertretungsregelungen (insb. vor Ort), Reaktionszeit, Erreichbarkeit bzw. im Bedarfsfall, Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten etc. anhand vergleichbarer Referenzprojekte (Faktor 8, max. 40 Punkte). Die genannten (Unter-)Kriterien werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie folgt ermittelt: 5 Punkte: Das Kriterium wird sehr gut / überdurchschnittlich dargestellt. 4 Punkte: Das Kriterium wird gut dargestellt. 3 Punkte: Das Kriterium wird befriedigend / durchschnittlich dargestellt. 2 Punkte: Das Kriterium wird ausreichend dargestellt. 1 Punkt: Das Kriterium wird mangelhaft dargestellt. 0 Punkte: Das Kriterium wird nicht dargestellt. Die vergebenen Punkte werden entsprechend der angegebenen Faktorierung multipliziert, um die jeweils erreichte Punktzahl zu ermitteln.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftragnehmer (2) AS Bauer GmbH · AS Bauer GmbH1 Veröffentlichung
- 15.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 389 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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