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Beschaffung eines Software-Updates für das elektronische Zeiterfassungssystem in den Gerichten und Justizbehörden des Landes Sachsen–Anhalt
Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
ISGUS GmbH
Auftragnehmer
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Vertrag über die Bereitstellung und Pflege des Zeiterfassungssystems "ZEUS® eXperience" nebst Lieferung erforderlicher Hardware für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen Anhalt. Das Aufgabengebiet des Auftragnehmers umfasst neben der Bereitstellung und Installation der in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Soft- und Hardware auch die Migration der Bestandsdaten, die Softwarepflege (z. B. Updates), den teilweisen Serverumzug, den technischen Support und die Fehlerbehebung sowie die Einweisung und Ausbildung des Personals. Die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen–Anhalt nutzen zur Erfassung und Verwaltung der Arbeitszeiten ihrer ca. 3.000 Bediensteten überwiegend die Soft- und Hardware der ISGUS–Zeitwirtschaft ZEUS®. Die Zeitdatenerfassung erfolgt dabei sowohl über ISGUS Terminals als auch über eine Webanwendung. Um die bisher getroffenen Investitionen nutzbar zu machen, soll die bestehende Zeiterfassungsinfrastruktur beibehalten werden. Aus diesem Grund beschränkt sich diese Beschaffung auf ein Update der Software auf die Version "ZEUS® eXperience". Im Rahmen der Umstellung ist bei einigen Dienststellen der Austausch der vorhandenen Hardware erforderlich.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Niedrigster Angebotspreis 100 %Preis
Angebotspreis zu 100%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Direktvergabe-Ankündigung
Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer ISGUS GmbHZuschlagswert 526.082 €1 Veröffentlichung
- 18.09.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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