AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rückbauplanung Parkhaus am Holstentor
Stammdaten
- Auftraggeber
- KWL GmbH, Lübeck
- Veröffentlicht
- 05.05.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das Parkhaus „Am Holstentor“ in unmittelbarer Nähe der Lübecker Altstadt (UNESCO-Welterbe), zwischen Wall- und Possehlstraße auf der südlichen Wallhalbinsel gelegen, weist irreparable Bauschäden auf, welche eine mittelfristige Nutzung ausschließen. Das Bestandsbauwerk stammt aus dem Jahr 1991 und wurde seinerzeit mit dem BDA-Preis Schleswig-Holstein prämiert (Architekten Amorelli/Tran Viet/Zadeh). Es fügt sich mit 2 Untergeschossen, 3 oberirdischen Geschossen sowie einem offenen Parkdeck zurückhaltend in den Bereich der Wallhalbinsel (Pufferzone Welterbe) ein und respektiert benachbarte Baudenkmale wie die Holstentorhalle. Das Parkhaus befindet sich im Eigentum der Hansestadt Lübeck und wird durch die städtische Tochter KWL GmbH betrieben. Eine Sicherung des Bestandgebäudes mit den zugehörigen Sicherungsmaßnahmen wurde 2020 durchgeführt, 2023 überprüft und verlängert und weist zurzeit eine Restnutzungsdauer bis ca. Dezember 2025 auf. Gemäß Behördenabstimmungen zu Bestandspfählen, Sohlplatte, Außen- und Spundwänden dürfen genannte Altbauteil im Boden verbleiben. Es wird eine Abbruchplanung inkl. entsprechender Altlasten- und Entsorgungskonzepte, ggf. unter Wiederverwendung von Bestandsmaterial und eines Bodenmanagements, der Terminplanung und der Kostendarstellung erwartet. Des Weiteren als besondere Leistungen ein Verfüllungskonzept und Konzept für die Sicherung der Baugrubenwand. Der Abbruch findet in einem städtischen Gebiet mit sensibler, denkmalgeschützter Nachbarbebauung statt. Daher ist ggf. ein Konzept zum Schutz der Umgebung vor Staub, Lärm, Erschütterungen, Gasen und Gefahrenstoffen zu erarbeiten und zu überwachen. Diese Leistung ist als optionale Leistung in der Anlage B-1_Leistungsbild benannt. Bei der Planung sind die Vorgaben aus den vorliegenden Unterlagen zu berücksichtigen. Die Leistungen sollen in Anlehnung an die AHO Schriftenreihe Nr. 18 Planungsbereich „Baufeldfreimachung / Rückbau“ erbracht werden. Die Leistungen sollen stufenweise beauftragt werden: Stufe1: Leistungsstufe 1 (Grundlagenermittlung und insbesondere Vorplanung) und Leistungsstufe 2 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) Stufe 2: Leistungsstufe 3 (Ausführungsvorbereitung) Stufe 3: Leistungsstufe 4 (Überwachung und Dokumentation) Die Stufenaufteilung kann sich im Laufe des Verfahrens noch ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung / Projektumsetzung besteht. Eine Übersicht über die zu erbringenden Leistungen sin der Anlage B-1_Leistungsbild zu entnehmen. Ggf. sollen noch weitere optionale Leistungen erbracht werden (siehe Anlage B-1_Leistungsbild), gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 18 Baufeldfreimachung / Rückbau: - Erstellen eines baufachlichen Gutachtens nach RBBau - Erstellen von Baumbestandsplänen Die Terminvorgaben sehen folgende Meilensteine vor: - Planungsbeginn: umgehend nach Beauftragung, voraussichtlich 19.03.2024 - Abschluss Planung: voraussichtlich 14.07.2024 - Beginn der Rückbauarbeiten: voraussichtlich 01.01.2025 Die beschriebenen Leistungen werden in einem europaweiten einstufigen Verfahren ausgeschrieben. Hierbei wird anhand von Eignungs- und Ausschlusskriterien die Qualifikation der Teilnehmer bewertet. Es ist beabsichtigt ein späteres Vergabeverfahren für die Abbruchleistung durchzuführen. Dies wird zwischen dem 15.07.2024 und 01.01.2025 erfolgen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf § 6 (Vermeidung von Interessenkonflikten und § 7 (Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens) gem. VgV hin. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, das bereits einen Auftrag vom Auftraggeber erhalten hatte. Nach der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH liegt hierin keine Projektantenstellung/Vorbefassung des betreffenden Unternehmens vor. Gleichwohl möchte der Auftraggeber jeden Anschein eines Vergabeverstoßes vermeiden und räumt deshalb allen Bewerbern/Bietern eine ausreichend lange Frist für die Vorbereitung ihrer Angebote ein und legt alle relevanten Informationen, die der betroffene Bewerber/Bieter womöglich aus seinem Vorauftrag (Beratung bei der Aufstellung des Leistungsbildes dieser Ausschreibung) gewonnen haben könnte, in den Vergabeunterlagen offen.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren beendet ohne Vergabe: Bedarf hat sich geändert
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Zuschlag
- Zuschlag
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.