Rahmenvereinbarung über Messebaudienstleistungen für den Deutschen Wetterdienst (DWD)
KI Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung über Messebaudienstleistungen für den Deutschen Wetterdienst.
Deutscher Wetterdienst · Offenbach am Main · Hessen · Untere Bundesbehörde
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Kostenlos beobachten →Für die Lieferung der Ethernet Extender mit SPE für den Deutschen Wetterdienst ist der Abschluss eines EVB-IT-Kaufvertrages als Rahmenvertrag vorgesehen. Der Rahmenvertrag soll für die Jahre 2025, 2026 und 2027 geschlossen werden. Optional soll der Vertrag bis zu einmal um 12 Monate verlängert werden können. Die maximale Laufzeit erstreckt sich somit bis zum 31.12.2028.
Die Mindestabnahmemenge mit garantieter Abnahmeverpflichtung für die Laufzeit des Vertrages von 2025 bis 2027 beläuft sich auf insgesamt 720 Stück.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Aktualisierte Informationen siehe Vergabeunterlagen hier PDF-Datei VU_17_Bieterfragen_mit Antwortkatalog Nr. 3_19082025. Wichtige Informationen zum laufenden Verfahren mit der Bitte um Beachtung!
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: IT & Digitalisierung
Rahmenvertrag für die Lieferung von Ethernet Extendern mit SPE für den Deutschen Wetterdienst (DWD) für die Jahre 2025-2027, optional verlängerbar bis 2028.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
siehe Eigenerklärung zur Eignung laufende Nr.13
siehe Eigenerklärung zur Eignung laufende Nr.13
SONSTIGES: Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Verknüpfung mit anderen Unternehmen siehe Eigenerklärung zur Eignung laufende Nr. 1
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0 Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Basierend auf 413 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung über Messebaudienstleistungen für den Deutschen Wetterdienst.
KI Die Ausschreibung betrifft die Geländepflege an der Niederlassung Oberschleißheim des Deutschen Wetterdienstes.
KI Gesucht wird die Stationsbetreuung an den Flugwetterwarten München und Nürnberg des Deutschen Wetterdienstes (DWD).
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