AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=789537) · Abgerufen am 01.08.2026 13:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ccc7cd16-ff35-401c-a433-47341de22320/

Rahmenvertrag über die Lieferung von Ethernet Extendern mit SPE (Single Pair Ethernet) für den Deutschen Wetterdienst (DWD)

Notice-ID: ccc7cd16-ff35-401c-a433-47341de22320 · Procedure-ID: 36aacff9-eedd-45a7-9936-7f281605081e

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutscher Wetterdienst, Offenbach am Main
Veröffentlicht
24.07.2025
Frist (Submission)
27.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32423000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Für die Lieferung der Ethernet Extender mit SPE für den Deutschen Wetterdienst ist der Abschluss eines EVB-IT-Kaufvertrages als Rahmenvertrag vorgesehen. Der Rahmenvertrag soll für die Jahre 2025, 2026 und 2027 geschlossen werden. Optional soll der Vertrag bis zu einmal um 12 Monate verlängert werden können. Die maximale Laufzeit erstreckt sich somit bis zum 31.12.2028. Die Mindestabnahmemenge mit garantieter Abnahmeverpflichtung für die Laufzeit des Vertrages von 2025 bis 2027 beläuft sich auf insgesamt 720 Stück.

Vertragslaufzeit

Beginn
13.10.2025
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).