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Beschaffung einer Fachsoftware für das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung Landkreis Landsberg am Lech
IT-Verbund Landsberg KU · Landsberg am Lech · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Beschreibung
Der IT-Verbund Landsberg am Lech wurde Anfang 2023 gegründet und hat im Rahmen einer Zweckvereinbarung vom Landkreis Landsberg am Lech die Betreuung aller IT-Systeme übernommen. Seit der Gründung hat der IT-Verbund die Erbringung von IT-Leistungen für weitere Gemeinden im Landkreis Landsberg am Lech übernommen. Das IT-Dienstleistungsportfolio des IT-Verbunds Landsberg am Lech umfasst das Management von IT-Clients, IT-Anwendungen, IT-Servern, IT-Netzwerken sowie Leistungen für das IT-Sicherheits-Management und das OnlineZugangsGesetz (OGZ). Derzeit werden mit ca. 20 Mitarbeitern im Landkreis Landsberg am Lech über 200 IT-Verfahren und ca. 800 IT-Arbeitsplätze bereitgestellt und betreut. Der Landkreis Landsberg am Lech mit Verwaltungssitz in der Stadt Landsberg am Lech befindet sich im Südwesten des Regierungsbezirkes Oberbayern in Bayern, Deutschland. Der Landkreis besteht aus 31 kreisangehörigen Gemeinden mit insgesamt etwa 119.000 Einwohnern, die sich auf einer Fläche von rund 804,39km2 verteilen. Das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung des Landkreises Landsberg am Lech (nachfolgend „Amt“) ist mit ca. 145 Mitarbeitern eine der größten Abteilungen im Landratsamt Landsberg am Lech. Zwecks Nutzung durch das Amt soll eine neue Fachsoftware durch den IT-Verbund als Auftraggeber und ausschreibende Stelle beschafft werden, da die Wartung der derzeit eingesetzte Fachsoftware durch den Hersteller abgekündigt wurde. Die zu beschaffende Fachsoftware soll insb. die folgenden Fachprozesse unterstützen: o Unbegleitete minderjährige Ausländer o Eingliederungshilfen o Hilfen zur Erziehung o Kindeswohlgefährdung o Trennung und Scheidung o Pflegekinderdienst o Jugendhilfe im Strafverfahren o Koordinierender Kinderschutz / Frühe Hilfen o Adoptionsvermittlung o Wirtschaftliche Jugendhilfe o Kindertagesbetreuung mit Kindertagespflege und Kindertagesstätten o Jugendsozialarbeit an Schulen o Unterhaltvorsc
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung einer Fachsoftware für das Amt für Jugend, Familie, Soziales und Bildung im Landkreis Landsberg am Lech, inklusive Einführung, Betrieb und Betreuung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. Ebenso bleibt § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vorinformation TED EU
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1 Veröffentlichung
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- 20.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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