AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Videokonferenzanlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Dataport AöR, Altenholz
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
- Frist (Submission)
- 25.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 32232000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Es sind Videokonferenzanlagen gemäß einer EVB-IT Rahmenvereinbarung Systemlieferung und EVB-IT Systemlieferung AGB und EVB-IT Service zu liefern. Bei den Videokonferenzanlagen handelt es sich um die Beschaffung von Videokonferenzsystemen, welche in einer komplexen und hochverfügbaren Cisco Video Meeting Server Infrastruktur des Auftraggebers (Cisco CMS) und Expressways (Cisco VCS-E & C) betrieben und verbunden werden sollen. Es müssen Encoder des Herstellers Cisco angeboten werden, die Videokommunikation per SIP-Video-Protokoll unterstützen. Bei den Videokonferenzanlagen werden neben der Lieferung auch die IMAC/R/D-Prozesse für die jeweiligen Anlagen und Support ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Zuschlag, frühestens jedoch am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Der bei Rahmenvereinbarungen bereits in der EU-Bekanntmachung anzugebende Höchstwert beträgt 150 % des bezuschlagten Auftragswerts. D.h. der Auftraggeber wird maximal bis zum Höchstwert von 150% der Gesamtangebotssumme Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Auftraggeber sind Dataport AöR, Freie und Hansestadt Hamburg, Land Schleswig-Holstein, Land Sachsen-Anhalt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 31.12.2026
- Ende
- 31.12.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 66 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.