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Objektschutzdienst der BGE Zentrale Peine
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) · Peine · Niedersachsen · Öffentliches Unternehmen
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die vollumfängliche Erbringung von Sicherheits- und Werkschutzleistungen (24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, ganzjährig) für die Zentrale der BGE in Peine. Die Leistungen umfassen unter anderem - aber nicht abschließend - den permanenten Pforten- und Empfangsdienst, den witterungsbedingten Schnelleinsatz für Erstmaßnahmen im Winterdienst, den Streifen- und Kontrolldienst auf dem gesamten Betriebsgelände, die Überwachung von sicherheitstechnischen Anlagen (BMA, EMA, Video) in der Werksicherheitszentrale sowie das Notfall- und Krisenmanagement (Erstintervention bei Gefahrenlagen).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Erbringung von 24/7-Sicherheits- und Werkschutzleistungen für die BGE-Zentrale in Peine.
- Leistungen umfassen Pforten-/Empfangsdienst, Streifen-/Kontrolldienst, Überwachung sicherheitstechnischer Anlagen und Notfallmanagement.
- Es handelt sich um ein nicht offenes Vergabeverfahren (restricted procedure).
- Erwartet werden nachweisbare Erfahrungen und Eignung für umfassende Sicherheitsdienstleistungen.
Die Ausschreibung betrifft die Erbringung von umfassenden Sicherheits- und Werkschutzleistungen für die Zentrale der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in Peine.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5–7 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Anwendung folgender Kriterien und Gewichtung erteilt: 100% Preis. Das Zuschlagskriterium "Preis" berücksichtigt den Angebotspreis des Leistungsverzeichnisses als Gesamtpreis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: - § 134 GWB Informations- und Wartepflicht - § 135 GWB Unwirksamkeit - § 160 GWB Einleitung, Antrag Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 15.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 432 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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