AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E36534716) · Abgerufen am 17.08.2026 19:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cfe21bb6-ac37-4585-bd79-edb377f0439b/

Objektschutzdienst der BGE Zentrale Peine

Notice-ID: cfe21bb6-ac37-4585-bd79-edb377f0439b · Procedure-ID: 7180c8d4-0b08-4692-af70-2d2e3c10fb5c

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), Peine
Veröffentlicht
13.06.2026
Frist (Submission)
15.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
79713000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die vollumfängliche Erbringung von Sicherheits- und Werkschutzleistungen (24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, ganzjährig) für die Zentrale der BGE in Peine. Die Leistungen umfassen unter anderem - aber nicht abschließend - den permanenten Pforten- und Empfangsdienst, den witterungsbedingten Schnelleinsatz für Erstmaßnahmen im Winterdienst, den Streifen- und Kontrolldienst auf dem gesamten Betriebsgelände, die Überwachung von sicherheitstechnischen Anlagen (BMA, EMA, Video) in der Werksicherheitszentrale sowie das Notfall- und Krisenmanagement (Erstintervention bei Gefahrenlagen).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2027
Ende
01.04.2030
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).