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Zukunftsbetrag
Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz · Mainz · Bayern
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Ab 01.01.2024 wird ein monatlicher "Zukunftsbetrag" für mindestens die tariflich Beschäftigten und Auszubildenden der UM (ca. 7.400 Personen) gewährt. Dies ist eines der Ergebnisse von Verhandlungen mit einer in der UM vertretenen Gewerkschaft, die den größten Teil der Beschäftigten der Auftraggeberin vertritt. Gegebenenfalls wird die Gewährung des Zukunftsbetrags auch auf die von anderen Gewerkschaften vertretenen ärztlichen Mitarbeitenden (ca. 1.200 Personen) sowie auf die außertariflich beschäftigten Mitarbeitenden (ca. 200 Personen) ausgeweitet. Insgesamt kann der Zukunftsbetrag somit maximal 8.800 Beschäftigte der UM gewährt werden. Bei dem monatlichen Zukunftsbetrag handelt es sich um einen steuerfreien, nicht übertragbaren, zusätzlich zum monatlichen Entgelt gewährten Sachbezugswert in Höhe von bis zu 50 EUR entsprechend der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit i.S.d. Einkommensteuergesetzes (EStG). Der Sachbezug soll zunächst ausschließlich für Leistungen aus den Benefitgruppen Mobilität und Betriebliches Gesundheitsmanagement zu Verfügung stehen. Die außertariflich Beschäftigten sowie die ärztlichen Mitarbeitenden sollen ebenfalls Zugriff auf das System bekommen, zunächst jedoch nur auf die Mitarbeitendenrabatte, die sie ebenfalls in Anspruch nehmen dürfen. Um den Zukunftsbetrag für mindestens die tariflich Beschäftigten administrieren und bereitstellen zu können, sollte nun ein entsprechendes System beschafft werden. Zusätzlich sollten in dem System auch die Mitarbeitendenrabatte abgebildet und in Anspruch genommen werden können. Gegebenenfalls sollten - neben den Benefitgruppen Mobilität und Betriebliches Gesundheitsmanagment - weitere Benefitgruppen abgebildet werden. Bei einem potenziellen Wegfall von Benefitgruppen sollten die entsprechenden Bereitstellungkosten des Systems reduziert werden.
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Zuschlagskriterien
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P 30 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verfahrensrügen sind an die Vergabestelle über die Vergabeplattform DTVP zu richten und als solche ausdrücklich zu bezeichnen. Verfahrensrügen erfolgen ausschließlich in Textform gem. § 126b BGB. Soweit ein Nachprüfungsantrag auf eine Verfahrensrüge gestützt wird, ist der Nachprüfungsantrag u.a. gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die übrigen Voraussetzungen der Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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- 25.03.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Preiseinschätzung
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