🕒Angebote bis 28.09.2026, 10:00 Uhr (noch 10 Tage)
Beschreibung
Im Ergebnis des vorliegenden offenen Verfahrens soll der Betrieb des Vor-Ort-Labors inkl. Organisation des Blutdepots (Transfusionmedizin) im Krankenhaus Freiberg (Outsourcing) beauftragt werden. Weitere Einzelheiten zum Verfahren sind auch den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gem. § 50 VgV. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters an. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern (§ 6 WRegG)
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiert
Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
Auftragsgegenstand ist das Outsourcing des Vor-Ort-Labors und des Blutdepots am Kreiskrankenhaus Freiberg.
Die Eignung ist durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen.
Zusätzlich sind Registerauszüge und Bescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Die Ausschreibung betrifft das Outsourcing des Betriebs eines Vor-Ort-Labors inklusive Organisation des Blutdepots (Transfusionsmedizin) am Kreiskrankenhaus Freiberg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · Versorgung mit Labordiagnostik (Laboroutsourcing) inkl. Pathologie - Kreiskrankenhaus Freiberg gGmbH
Angebotssumme50 %
Kosten
Bewertung der Gesamtkosten nach der in der Bewertungsmatrix veröffentlichten linearen Formel (maximale Punktzahl 5.000 von 10.000).
Güte der vorgelegten Konzepte50 %
Qualität
Bewertung der Güte der vorgelegten Konzepte (maximale Punktzahl 5.000 von 10.000). Einzelheiten zur Bewertung und zu den Unterkriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
Eintragung Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung ist mit dem Angebot vorzulegen: a) Erklärung zur Eintragung im Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist. b) bei bestehender Eintragung Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder eines aktuellen Nachweises über die bestehende Eintragung im entsprechenden Register des Staates, in dem der Bieter ansässig ist. Eine Kopie ist ausreichend. Der Eintragungsnachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Die Erklärung gem. a) ist entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. a) und b) entfällt für gem. § 48 Abs. 8 VgV eingetragene oder zertifizierte Unternehmen, soweit das Verzeichnis bzw. die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. In diesem Fall ist die Angabe der Registriernummer ausreichend. Bei Bietergemeinschaften haben Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: a) eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 5.000.000 EUR je für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, mindestens zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder - soweit eine solche Versicherung noch nicht besteht - Eigenerklärung, eine solche Versicherung im Zuschlagsfall abzuschließen. b) Vorlage einer Bescheinigung der Haftpflichtversicherung über das Bestehen der entsprechenden Haftpflichtversicherung oder - soweit eine solche Versicherung noch nicht besteht - verbindlichen Zusage eines Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Die Erklärung gem. a) ist entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. a) und b) entfällt für gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. In diesem Fall ist die Angabe der Registriernummer ausreichend. Mindestanforderung: Mindestdeckung von 5.000.000 EUR je für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, mindestens zweifach maximiert im Versicherungsjahr Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied getrennt zu führen. Alternativ kann eine Eigenerklärung der Bietergemeinschaftsmitglieder nebst einer Bestätigung durch eine Versicherungsgesellschaft eingereicht werden, dass im Falle einer Auftragsvergabe durch die Bietergemeinschaft eine auftragsbezogene Versicherung in der vorgegebenen Deckungshöhe abgeschlossen wird, die die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abdeckt.
Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Betrieb eines Vor-Ort-Labors, Labor-Fremdversand sowie Pathologie-Versand). Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
Umweltmanagement-Maßnahmen
Angaben zum Umweltmanagement des Unternehmens: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zum Umweltmanagement/zu Nachhaltigkeitsmaßnahmen des Bieters. Sofern der Bieter angibt, ein gültiges Zertifikat gemäß ISO 14001 oder ein diesem Zertifikat gleichwertiges Zertifikat zu besitzen, ist das betreffende Zertifikat in Kopie mit dem Angebot vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Qualitätsmanagement
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement des Bieters. Sofern der Bieter angibt, ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder ein diesem Zertifikat gleichwertiges Zertifikat zu besitzen, ist das betreffende Zertifikat in Kopie mit dem Angebot vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit den im Formular Referenzen geforderten Angaben (Auftraggeber, Projektdaten (24/7 Betrieb, Einsatz Order-Entry, Name Order-Entry, GOÄ-Punkte p. a. für Labor und Pathologie), Leistungsumfang, Leistungszeitraum, Auftragswert in Form des Umsatzes pro Jahr). Als vergleichbar gelten für den Leistungsteil "Labor" Referenzen über den Betrieb eines Vor-Ort-Labors in einem Krankenhaus im 24/7-Betrieb und für den Leistungsteil "Pathologie" Referenzen über die Erbringung pathologischer Untersuchungsleistungen für Krankenhäuser. Innerhalb des Referenzeitraumes noch nicht abgeschlossene Aufträge werden berücksichtigt, wenn die Leistungserbringung bereits seit mindestens 12 Monaten erfolgt. Mindestanforderung: Für die beiden Leistungsteile "Labor" und "Pathologie" ist jeweils mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren vorzulegen, wobei der Nachweis über getrennte Referenzen erfolgen kann. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Mindestanforderung lediglich für den von ihm tatsächlich übernommenen Leistungsteil nachweisen, in ihrer Gesamtheit müssen die Mitglieder jedoch beide Leistungsteile vollständig abdecken.
Technische Fachkräfte (Ausführung)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Angabe des ärztlichen Personals für den Bereich Labor und Pathologie, das im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll (Facharztbezeichnung nach MWBO, Anzahl). Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Nachunternehmer-Anteil
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (§ 47 VgV Eignungsleihe) und/oder beabsichtigt er, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben (§ 36 VgV Unterauftragnehmer) (nachfolgend auch "andere Unternehmen"), ist mit dem Angebot Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird. Im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) hat der Bieter bereits mit Angebotsabgabe zusätzlich nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt. Hierzu sind mit dem Angebot die beim jeweiligen Eignungskriterium angegebenen Nachweise für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist das Nichtvorliegen von Gründen für den Ausschluss der anderen Unternehmen nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von Eigenerklärungen der anderen Unternehmen (Erklärungsvordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) sowie durch Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes bzw. einer Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt). Vom Bieter ist zudem auf gesondertes Verlangen durch eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und dass im Falle der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe das eignungsverleihende Unternehmen entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haftet. Legt der Bieter zum Nachweis der Eignung eine EEE vor, muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung des anderen Unternehmens erforderlich sind. Liegen bei einem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen oder an das er Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe weiter vergeben will, die Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung
🤖 KI-unterstützt
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle.
Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren.
Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Präqualifikation / Eignungsnachweise
„Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gem. § 50 VgV.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
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ⓘ Zuschlag noch nicht publiziert.
Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich).
Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.
Historischer Durchschnitt aus 34.718 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen83%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.648 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene
Vergabeplattform des Auftraggebers Kreiskrankenhaus Freiberg gGmbH.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.
Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle: