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Verlängerung der Linie RB 78 Querfurt – Mücheln – Merseburg Hbf von/nach Halle (Saale) Hbf im bestehenden Verkehrsvertrag Elster-Geiseltal (ELGE)
Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Beschreibung
Der Auftraggeber und die DB Regio AG, Region Südost, sind Vertragspartner des am 08.10.2018 als Ergebnis eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens geschlossenen Verkehrsvertrages ELGE auf der Strecke Weißenfels –Zeitz (Los A: RB 76) und Merseburg – Querfurt (Los B: RB 78) im Netz Elster-Geiseltal (TED: 460021-2018). Der Verkehrsvertrag hat für das Los B eine Laufzeit von Dezember 2019 bis Dezember 2032. Ab Fahrplanwechsel im Dezember 2024 endet die Leistungserbringung auf der Linie RB 76 (Los A) im Verkehrsvertrag ELGE und es stehen damit im Netz Elster-Geiseltal voll kompatible Fahrzeuge zur Verfügung, mit denen eine Verlängerung der Linie RB 78 von Merseburg Hbf nach Halle (Saale) Hbf zum Dezember 2024 umgesetzt werden soll. Der Auftraggeber beabsichtigt die Beauftragung zusätzlicher Verkehrsleistungen durch eine Verlängerung der Linie RB 78 Querfurt – Mücheln – Merseburg Hbf von/nach Halle (Saale) Hbf sowie Kapazitätsverstärkungen auf der Linie RB 78.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Ausschreibung zur Beauftragung zusätzlicher Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr durch Verlängerung der Linie RB 78 von Merseburg Hbf nach Halle (Saale) Hbf ab Dezember 2024.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Barrierefreiheit berücksichtigt
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt: (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 29.03.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
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