Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb Verkehr & Logistik ⚠ Direktvergabe
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EU-Oberschwelle

Verlängerung der Linie RB 78 Querfurt – Mücheln – Merseburg Hbf von/nach Halle (Saale) Hbf im bestehenden Verkehrsvertrag Elster-Geiseltal (ELGE)

Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Öffentliches Unternehmen (kommunal)

Beschreibung

Der Auftraggeber und die DB Regio AG, Region Südost, sind Vertragspartner des am 08.10.2018 als Ergebnis eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens geschlossenen Verkehrsvertrages ELGE auf der Strecke Weißenfels –Zeitz (Los A: RB 76) und Merseburg – Querfurt (Los B: RB 78) im Netz Elster-Geiseltal (TED: 460021-2018). Der Verkehrsvertrag hat für das Los B eine Laufzeit von Dezember 2019 bis Dezember 2032. Ab Fahrplanwechsel im Dezember 2024 endet die Leistungserbringung auf der Linie RB 76 (Los A) im Verkehrsvertrag ELGE und es stehen damit im Netz Elster-Geiseltal voll kompatible Fahrzeuge zur Verfügung, mit denen eine Verlängerung der Linie RB 78 von Merseburg Hbf nach Halle (Saale) Hbf zum Dezember 2024 umgesetzt werden soll. Der Auftraggeber beabsichtigt die Beauftragung zusätzlicher Verkehrsleistungen durch eine Verlängerung der Linie RB 78 Querfurt – Mücheln – Merseburg Hbf von/nach Halle (Saale) Hbf sowie Kapazitätsverstärkungen auf der Linie RB 78.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Verkehr & Logistik

Ausschreibung zur Beauftragung zusätzlicher Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr durch Verlängerung der Linie RB 78 von Merseburg Hbf nach Halle (Saale) Hbf ab Dezember 2024.

Es handelt sich um eine Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb, die auf einer bestehenden Vertragsgrundlage basiert. Die Anforderungen dürften sich auf die Erfüllung der zusätzlichen Verkehrsleistungen und Kapazitätsverstärkungen beziehen, wobei die Kompatibilität mit vorhandenen Fahrzeugen eine Rolle spielt.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Barrierefreiheit
  • Barrierefreiheit berücksichtigt

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt: (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

    1 Veröffentlichung

    • 29.03.2024 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 3.542 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 398.000 €
Median 844.647 €
Oberes Quartil 3.733.557 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist abgelaufen seit 08.04.2024
Was ist eine VEAT-Notice? →
Stammdaten

Direktvergabe (VEAT): Der Auftragswert wird bei dieser Bekanntmachungsart häufig nicht veröffentlicht — hier hat der Auftraggeber keinen angegeben.

Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht 29.03.2024
CPV-Code 60210000
Transportdienste (Was ist das?)
Erfüllungsort Querfurt
Laufzeit 15.12.2024 – 12.12.2032

Bieter (1)
DB Regio AG Regio Südost · Leipzig

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 4.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 556.682 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 14.115 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 52 Tage
Schätzwert-Abweichung -13%
KMU-Bieteranteil 47%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/4 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH · Magdeburg

vergabe@nasa.de
+49 391 53631-0