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Errichtung einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage, Los 1 Verfahrenstechnik und EMSR
SWE UmweltService GmbH · Erfurt · Thüringen · Öffentliches Unternehmen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErrichtung einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage, Los 1 Verfahrenstechnik und EMSR🏆 KMT GmbH · München
- KMT GmbH · München
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: KMT GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die SWE UmweltService GmbH (kurz SWE US) ist ein Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe (kurz SWE) und betreibt am Standort Erfurt-Ost eine Restabfallbehandlungsanlage (kurz RABA). Die RABA wurde 2006 errichtet und ist eine Kombinationsanlage aus mechanischer Behandlungsanlage (MBA), Energetischer Verwertungsanlage (EnVA) und Klärschlammtrocknungsanlage (KTA). In der RABA werden ca. 85.000 t/a Restabfälle (Haus- und Gewerbeabfall sowie Sperrmüll) aus der Thüringer Landeshauptstadt Erfurt mechanisch und thermisch behandelt sowie 25.000 t/a entwässerter Klärschlamm aus dem Klärwerk des Erfurter Entwässerungsbetriebes getrocknet. Die aktuelle Novelle der Klärschlammverordnung fordert ab dem Jahr 2029 die Rückgewinnung von Phosphor aus dem Klärschlamm. Aus diesem Grund beabsichtigt die SWE US die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage (kurz KMV) mit dem Ziel, die damit gewonnene phosphorhaltige Asche einer Verwertung zuzuführen. Die SWE US beabsichtigt, die Anlage im I. Quartal 2029 kommerziell zu nutzen. Die KMV soll verfahrenstechnisch an die bestehende EnVA und KTA angebunden werden. Insbesondere soll die Rauchgasreinigungsanlage der EnVA durch die KMV mit genutzt werden. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Leistung Verfahrenstechnik und EMSR vergeben werden. Die SWE US plant auf dem Gelände der RABA Erfurt Ost die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlammverwertungsanlage (Klärschlamm-Monoverbrennung - KMV) auf Basis einer Wirbelschichtfeuerung mit einer Leistung von 1,75 MW. Die Klärschlammverwertungsanlage beinhaltet Einrichtungen zur Annahme und Lagerung von extern angeliefertem entwässerten Klärschlamm und vorgetrocknetem Klärschlamm aus der bestehenden Anlage, sowie zur Vermischung und Verbrennung des konditionierten Klärschlamms. Der Gesamt-Durchsatz entspricht ca. 25.000 Tonnen mechanisch entwässertem Klärschlamm pro Jahr. Die zu vergebenden Leistungen umfassen folgende Hauptgruppen: - Klärschlammannahme und Speicheru
Vollständige Beschreibung (2.452 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
Zuschlagskriterium niedrigster Preis aus Investitions- und Wartungskosten 60%
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Technik und Vertrag 40 %Qualität
Technik 30% und Vertrag 10%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Auftrag wurde zugeschlagen · 311 Tage nach Fristende
Auftragnehmer KMT GmbH1 Veröffentlichung
- 07.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 471 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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