AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 01:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/d286b861-9674-4ee3-a6f7-2de9973dcfc9/

Dienstleistungskonzession über das Veranstaltungscatering und die gastronomische Bewirtschaftung der Messe Erfurt GmbH

Notice-ID: d286b861-9674-4ee3-a6f7-2de9973dcfc9 · Procedure-ID: 455008d3-e8f5-4b5d-af8f-7690d4b97495

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Messe Erfurt GmbH, Erfurt
Veröffentlicht
02.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
55520000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Geschätzter Wert
32.000.000 €
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie

Beschreibung

Die Messe Erfurt GmbH beabsichtigt, im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für das Veranstaltungscatering und die gastronomische Bewirtschaftung des Messegeländes. Gegenstand der Konzession ist die exklusive gastronomische Versorgung während Messen, Ausstellungen, Kongressen, Tagungen, Konzerten sowie sonstiger Veranstaltungen auf dem Gelände der Messe Erfurt. Der Konzessionär erbringt die Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegenüber den jeweiligen Leistungsempfängern (z. B. Gastveranstalter, Besucher, Messe Erfurt GmbH). Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Leistungserbringung, insbesondere das Nachfrage- und Erlösrisiko im Sinne von § 105 Abs. 1 GWB. Eine Vergütung durch die Messe Erfurt GmbH erfolgt nicht; stattdessen erhält diese eine umsatzabhängige Vergütung (Konzessionsabgabe), deren Ausgestaltung im Konzessionsvertrag geregelt wird. Das Messegelände umfasst unter anderem zwei Messehallen, eine Mehrzweckhalle, ein Kongresszentrum, ein Freigelände sowie ein Messerestaurant. Eine stationäre Kücheninfrastruktur ist nur in begrenztem Umfang vorhanden. Sämtliche darüber hinaus erforderlichen Einrichtungen, mobilen Einheiten, Geräte und Ausstattungen sind vom Konzessionär bereitzustellen. In den kommenden Jahren sind bauliche Anpassungen in den Foyerbereichen vorgesehen, insbesondere zur Einrichtung zusätzlicher Snackbars. Der Konzessionär wird in die konzeptionelle Planung dieser Maßnahmen eingebunden. Die Konzession wird für eine Grundlaufzeit von 60 Monaten vergeben. Es besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate. Investitionen des Konzessionärs verbleiben grundsätzlich in dessen Eigentum. Soweit Investitionen mit vorheriger Zustimmung der Messe Erfurt GmbH erfolgen und dauerhaft mit dem Messegelände verbunden sind, werden diese bei Vertragsende zu einem nachvollziehbaren Restbuchwert auf Grundlage handelsrechtlicher Abschreibungsgrundsätze übernommen. Der Konzessionär ist an bestehende Liefer- und Bezugsverträge der Messe Erfurt GmbH mit einem Getränkehändler, einer Brauerei sowie einem Mineralwasser-/Limonadenhersteller gebunden. Diese umfassen unter anderem exklusive Bezugs- und Ausschankrechte sowie die Bereitstellung von Schank-, Kühl- und Gastronomietechnik. Die überlassene Technik ist vom Konzessionär pfleglich zu behandeln sowie auf eigene Kosten zu warten und instand zu halten. Die genannten Bezugsbindungen stellen keine Eignungsanforderungen dar, sondern sind Bestandteil der Leistungsausführung innerhalb der Konzession.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre
Beginn
01.07.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Landesverwaltungsamt - Referat 250, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).