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Benchmarking in der Fernwärmeversorgung u.a. zur Preiskontrolle und Preistransparenz sowie der Vergleichbarkeit von Fernwärmeversorgern unter technischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Oberste Landesbehörde
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Die Fernwärmeversorgung ist ein wesentlicher Baustein der Energie- bzw. Wärmewende, insbesondere hinsichtlich der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Dabei ist die Akzeptanz der Fernwärmeversorgung durch die Bürgerinnen und Bürger erforderlich. Die Preisgestaltung und deren mangelnde Transparenz ist aktuell jedoch der größte Kritikpunkt an der Fernwärmeversorgung. Kritische Stimmen sehen Defizite und eine beschränkte Wirkung der derzeitigen Preiskontrollen. Diese seien ineffektiv und unsystematisch; eine Preisaufsicht müsse effektiver sein und regulierend wirken. Für eine solche effektivere kartellrechtliche Preiskontrolle sind jedoch unter anderem aktuelle Daten und Informationen über die einzelnen Fernwärmenetze erforderlich. Deshalb ist vorgesehen für Fernwärmepreise einen jährlichen Benchmarkprozess zu etablieren. Ziel des Benchmarkings ist, anhand der mit diesem erhobenen Daten Vergleichsgruppen für die nordrhein-westfälischen Fernwärmeversorgungsgebiete zu bilden. Auf der Grundlage der jeweiligen Vergleichsgruppe soll von der Landeskartellbehörde festgestellt werden können, welche Fernwärmeversorgungsgebiete preisauffällig sind. Darüber hinaus soll den teilnehmenden Fernwärmeversorgern durch jährliche Berichte über die jeweiligen Netzgebiete ermöglicht werden, die eigenen Stärken durch einen objektiven Vergleich zu erkennen, Leistungsdefizite zu identifizieren und Ansatzpunkte für Optimierungsmaßnahmen abzuleiten sowie die Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen zu überprüfen. Die Teilnahme am Benchmarking ist für die Unternehmen freiwillig. Die Kosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Etablierung eines jährlichen Benchmarkings für Fernwärmepreise zur Preiskontrolle und Transparenz.
- Ziel ist die Identifizierung preisauffälliger Fernwärmeversorgungsgebiete und die Ableitung von Optimierungsmaßnahmen für Versorger.
- Die Leistung umfasst die Datenerhebung, Bildung von Vergleichsgruppen und Erstellung jährlicher Berichte.
- Das Land Nordrhein-Westfalen trägt die Kosten für das Benchmarking-Verfahren.
Gesucht wird ein Dienstleister für die Etablierung eines jährlichen Benchmarkings in der Fernwärmeversorgung zur Preiskontrolle und Transparenz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Handelsregister
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleich-bares Dokument (nicht älter als 1 Jahr).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Letter of Intent von sog. Business Angels (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot vorzulegen ist jeweils a) eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, über die Durchführung einer betriebswirtschaftlichen und technischen vergleichenden Analyse für die Fernwärmeversorgung in Deutschland oder einem deutschen Bundesland, b) eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, die eine Kompetenz im Berichtswesen belegt, c) eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, die eine hohe Fachkenntnis über die Rechtslage in Deutschland zur Wärme-, insbesondere Fernwärmeversorgung, belegt. Bitte ordnen Sie die eingereichten Referenzen den o. g. Bereichen a) bis c) klar und eindeutig zu. Bei allen Referenzen ist der jeweilige Auftraggeber, der Auftragsinhalt und der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr) anzugeben. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber (Organisationseinheit oder Person) zu benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 03.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 38 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 314 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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