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Entwicklung und Erbringung der einheitlichen Media- und Marketingleistungen für die definierten Eigenveranstaltungen von ASMV GmbH
Augsburger Schwabenhallen Messe- und Veranstaltungsgesellschaft mbH · Augsburg · Bayern
Beschreibung
ASMV GmbH betreibt einen Messestandort und führt eigene Veranstaltungen auf dem Messegelände durch. Für zwei eigenen Formate, bei welchen aber die Rechne an den Marken unterschiedlich und separat geregelt sind, werden umfassende Media- und Marketingleistungen aus "einer Hand" auf unterschiedlichen Kommunikationskanälen benötigt. Zum einen, damit die Kunden die Veranstaltungen auf unterschiedlichen Medien (Digital, Rundfunk, Home) mit identischen Botschaften erkennen. Und zum anderen, damit die gleiche Strategie auch auf dem Web-Domain des Partners erkennbar ist, der diese auf eigenen Kosten betreibt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht werden umfassende Media- und Marketingleistungen aus einer Hand für die Eigenveranstaltungen der ASMV GmbH.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 23.12.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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