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Durchführung von Globalmaßnahmen zur Erhaltung und Förderung des Wohlbefindens landwirtschaftlicher Nutztiere
Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten · Münchberg · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Beschreibung
I. Allgemeines 1.1 Die Durchführung von Globalmaßnahmen im Bereich Tierhaltung und der Erzeugung von Lebensmitteln tierischer Herkunft wird in den Bereichen als besonders notwendig erachtet, in denen von einem geringen Eigeninteresse der Tierhalter zur Durchführung von entsprechenden Maßnahmen ausgegangen werden kann. Die Notwendigkeit wird auch in den Bereichen gesehen, die für den Tier- und Verbraucherschutz von besonderem Interesse sind, ohne dass hier wünschenswerte Entwicklungen und Fortschritte in ausreichendem Maße stattfinden. Durch die Projekte sollen mittelfristig wirksame Fortschritte erzielt werden. Unabhängig von unmittelbaren Wirkungen in der Produktion, sind über die Projekte erhebliche mittelbare Daten- und Informationsgewinne zu erzielen. Diese Informationen stellen eine wertvolle Grundlage für künftiges staatli. Planen und Handeln dar. 1.2 Die GBM umfassen umfangreiche Gesundheitskontrollen, Tests, Vor- und Nachsorgemaßnahmen, verbunden mit tierärztlicher Beratung von Landwirten mit Krankheitsproblemen den Tierbeständen, die von allg. Bedeutung für die gesunde Ernährung der Bevölkerung sind. Die im Rahmen des Auftrags durchzuführenden Maßnahmen sollen dazu beitragen, das seuchenhafte Auftreten von Krankheiten und infektiösen Faktorerkrankungen auf regionaler Ebene vorbeugend zu verhindern. Wesentlicher Bestandteil des Auftrags ist auch die Verbesserung der Biosicherheit in den Tierhaltungsbetrieben. 1.3 Die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt hängt eng miteinander zusammen (One Health Ansatz). Die Resistenzentwicklung von Bakterien gegenüber antimikrobiellen Wirkstoffen sowie die Ausbreitung von Resistenzen haben sich weltweit zu gravierenden Problemen der öffentlichen Gesundheit ausgeweitet. Der deutlich gestiegene Selektionsdruck durch Einführung + Anwendung von antimikrobiellen Wirkstoffen in Human- und Veterinärmedizin, aber auch in Horti- und Aquakultur spielt eine wesentliche Rolle bei der bakteriellen Resistenzentwicklung. Die Ve
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KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Ausschreibung zur Durchführung von Globalmaßnahmen zur Erhaltung und Förderung des Wohlbefindens landwirtschaftlicher Nutztiere.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 30%, Leistung: 70%) nach WichtigkeitPreis
30 %
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Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 30%, Leistung: 70%) nach WichtigkeitQualität
70 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 11.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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