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Planungsleistungen Projekt BMW FIZ HOAI-Lph 1-4 (optional Lph 6-7), Lose 1-7
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Beschreibung
Zur Stärkung der Verkehrsentwicklung im Münchner Norden wird ein Pendelzugbetrieb im Schienenpersonennahverkehr auf dem bislang nur vom Güterverkehr genutzten Nordring von Karlsfeld (Außenbahnsteig) über den Nordring bis zum BMW Group Forschungs- und Innovationszentrum (FIZ) (Mittelbahnsteig) errichtet mit optionaler Verlängerungsmöglichkeit bis zum Euro-Industriepark (EIP) (Mittelbahnsteig). Die Bahnsteige sind mit Wegeleitsystem sowie gem. Ausstattungskatalog Kat. 4 auszustatten. Verkehrliche Zielsetzung ist die Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Verkehre beginnend bei der Verkehrsstation Karlsfeld bis zum FIZ bzw. zum EIP unter der Sicherstellung einer optimalen Betriebsqualität auf dem vom Güterverkehr stark belasteten Nordring. Neben den erforderlichen Anpassungen im Gleisplan für den Anschluss der neuen Verkehrsstationen samt deren bahntechnischer Anbindung sind weitere Infrastrukturmaßnahmen durch die Erkenntnisse aus der EBWU sowie Berücksichtigung korrespondierender Projekte erforderlich. Perspektivisch ist die Ausrüstung des Nordrings (Strecke 5560) und der Verbindungskurve nach Karlsfeld (Strecke 5563) und auch der reaktivierten Feldmochinger Kurve mit ETCS geplant. Dies ist in den weiteren Planungen zu berücksichtigen. Die Planungsleistungen folgender Gewerke sollen im Rahmen des Projekts erbracht werden: Los 1: Planung Verkehrsanlagen (VA), Konstruktiver Ingenieurbau (KIB) für Bahnsteigzugänge und Gebäude (Bedachung der Bahnsteige) Los 2: Planung LST Los 3: Planung OLA Los 4: Planung TK Los 5: Planung 50Hz-Anlagen VSt Karlsfeld Los 6: Planung 50Hz-Anlagen VSt FIZ Los 7: Planung 50Hz-Anlagen VSt EIP
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Planungsleistungen (HOAI Lph 1-4, optional 6-7) für den Ausbau des Nordrings in München zum Pendelzugbetrieb.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Bestehender Vertrag modifiziert
6 Veröffentlichungen
- 09.07.2026 Original-Veröffentlichung
- 07.07.2026 05 - Die Umstellung der Gleisdaten auf das aktuelle Bezugssystem DB_REF 2016 ist eine unabdingbare Voraussetzung für die richtlinienkonforme (RIL) Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Auftragnehmer. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die vorhandenen Vermessungsunterlagen und verfügbaren Informationen geprüft und deren Eignung unter Berücksichtigung der aktuellen örtlichen Verhältnisse auf Basis mehrerer Ortsbegehungen bewertet. Darüber hinaus war der Auftragnehmer kontinuierlich in die Abstimmungen mit allen relevanten, korrespondierenden Maßnahmen eingebunden. Auf dieser Grundlage konnten die wesentlichen, überwiegend vermessungsabhängigen Schnittstellen abschließend festgelegt werden. Zudem hat der Auftragnehmer bereits Vermessungsarbeiten im Bereich Karlsfeld aufgenommen und ein darauf abgestimmtes Vermessungskonzept erarbeitet, das als Basis für die weitere Planung dient. Aufgrund dieser Vorleistungen verfügt der Auftragnehmer über umfassende Kenntnisse der projektspezifischen Rahmenbedingungen sowie der bestehenden Abhängigkeiten und Schnittstellen. Eine durchgängige und konsistente Bearbeitung ohne Informationsverluste kann daher ausschließlich durch den derzeitigen Auftragnehmer gewährleistet werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus technischer wie auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht sachgerecht. Die notwendige Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers in die komplexen Projektzusammenhänge und den aktuellen Abstimmungsstand würde zu erheblichen Verzögerungen im Projektablauf führen. Gleichzeitig wären zusätzliche Koordinationsprozesse mit sämtlichen Schnittstellenpartnern erforderlich, wodurch sich der Abstimmungsaufwand deutlich erhöhen würde. Darüber hinaus ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, insbesondere aufgrund von Behinderungen sowie einer Verlängerung der Leistungszeiträume bereits gebundener Planungsbeteiligter. Zusätzlich würden Aufwände für die erneute Einarbeitung in die projektspezifischen Rahmenbedingungen und die Wiederherstellung des erreichten Planungsstands entstehen. Insgesamt würde ein Auftragnehmerwechsel zu unverhältnismäßigen zeitlichen und wirtschaftlichen Nachteilen führen und ist daher nicht zweckmäßig. Die Fortführung der Leistungen durch den bestehenden Auftragnehmer ist aus fachtechnischer und wirtschaftlicher Sicht erforderlich.
- 05.06.2026 07 - Die Überführung der Gleisdaten in das aktuelle Bezugssystem DB_REF 2016 stellt eine zwingende Voraussetzung dar, um die vertraglich geschuldeten Leistungen durch den Auftragnehmer richtlinienkonform (RIL) erbringen zu können. Der Auftragnehmer hat die vorliegenden Vermessungsunterlagen und Informationen umfassend geprüft und deren Verwendbarkeit unter Berücksichtigung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten im Rahmen mehrerer Ortsbegehungen bewertet. Zudem war er fortlaufend in die Abstimmungen mit sämtlichen relevanten korrespondierenden Maßnahmen eingebunden, sodass die maßgeblichen, überwiegend vermessungsabhängigen Schnittstellen erst auf dieser Grundlage abschließend definiert werden konnten. Der Auftragnehmer hat bereits mit der Vermessung im Bereich Karlsfeld begonnen und ein darauf abgestimmtes Vermessungskonzept erarbeitet, welches die Grundlage für die weitere Planung bildet. Er verfügt somit über einen erheblichen Wissensvorsprung hinsichtlich der projektspezifischen Randbedingungen, Schnittstellen und Abhängigkeiten. Eine durchgängige, konsistente Bearbeitung ohne Informationsverluste kann daher nur durch den derzeitigen Auftragnehmer sichergestellt werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre vor diesem Hintergrund sowohl technisch als auch wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers in die komplexen Projektzusammenhänge sowie die bereits geführten Abstimmungen würde zu erheblichen Verzögerungen im Projektablauf führen. Gleichzeitig wären zusätzliche Abstimmungsprozesse mit allen beteiligten Schnittstellenpartnern erforderlich, was den Koordinationsaufwand deutlich erhöhen würde. Darüber hinaus ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, insbesondere infolge von Behinderungen und einer Verlängerung der Leistungszeiträume der bereits gebundenen Planungsbeteiligten. Zusätzlich würden Kosten für die erneute Einarbeitung in die projektspezifischen Rahmenbedingungen sowie für die Wiederherstellung des aktuellen Planungsstands entstehen. Insgesamt ist festzustellen, dass ein Wechsel des Auftragnehmers zu unverhältnismäßigen zeitlichen und wirtschaftlichen Nachteilen führen würde und daher nicht zweckmäßig ist. Die Weiterführung der Leistungen durch den bestehenden Auftragnehmer ist aus fachtechnischer und wirtschaftlicher Sicht zwingend erforderlich.
- 14.01.2026 03 - Der Auftragnehmer war bereits mit der Erstellung und Untersuchung mehrerer Planungsvarianten (einschließlich Bahnsteige und Gleisanlagen) betraut und verfügt über ein tiefgehendes Verständnis der komplexen technischen Zusammenhänge, der örtlichen Randbedingungen sowie der Abstimmungen mit den beteiligten Fachplanungen. Die Varianten stehen in einem engen technischen und räumlichen Zusammenhang, wodurch eine konsistente und abgestimmte Planung nur durch den bisherigen Planer gewährleistet werden kann. Eine getrennte Bearbeitung durch ein anderes Planungsbüro hätte das Risiko von Schnittstellenproblemen, Planungsinkonsistenzen und technischen Widersprüchen deutlich erhöht. Die Beauftragung eines neuen AN hätte zu Verzögerungen im Projekt geführt und könnte zu erheblichen Mehrkosten aufgrund von Behinderungen und Verlängerung des Leistungszeitraums bei den bereits gebundenen Planungs-AN führen. Die Einarbeitung und den besonders großen Abstimmungsbedarfe mit allen korrespondierenden Projektbeteiligten hätte ebenfalls zu zusätzlichen Aufwendungen geführt.
- 04.06.2025 1) Die Überführung der Gleisdaten in dem aktuellen Bezugssystem DB REF 2016 ist eine Voraussetzung, damit der AN seine Vertragsgeschuldeten Leistungen RIL konform durchführen kann. Der AN hat bereits die aktuell vorliegenden Vermessungsunterlagen und Informationen vollständig geprüft. Er hat ihre Verwendbarkeit in Bezug auf die aktuelle örtliche Situation auf Grundlage mehrerer Ortsbegehungen bewertet. Darüber hinaus war er aktiv in allen Abstimmungen mit den bekannten korrespondierenden Maßnahmen involviert. Da die Schnittstellen mit diesen Maßnahmen im großen Teil von der Vermessung abhängen, konnte die Aufgabenstellung dieser Leistungen nur auf Basis dieser Abstimmungen genau definiert werden. Der aktuelle Auftragnehmer ist bereits mit diesen kritischen Zusammenhängen vertraut und kann daher eine durchgängige Bearbeitung ohne Informationsverluste gewährleisten. Die Beauftragung eines neuen AN führt zur Verzögerungen im Projekt und kann zur erheblichen Mehrkosten auf Grund von Behinderungen und Verlängerung des Leistungszeitraums bei den bereits gebundenen Planungs-AN führen. Die Einarbeitung und den besonders großen Abstimmungsbedarfe mit allen korrespondierenden Maßnahmen führt zu ebenfalls zu zusätzlichen Aufwendungen. Darüber hinaus sind bei einer Neuvergabe mit zusätzlich vermeintlichen Kosten für erneute Einarbeitung in das Projekt und in den Rahmenbedingungen zu rechnen.
- 04.06.2025 2) Die Überführung der Gleisdaten in dem aktuellen Bezugssystem DB_REF 2016 ist eine Voraussetzung, damit der AN seine Vertragsgeschuldeten Leistungen RIL konform durchführen kann. Der AN hat bereits die aktuell vorliegenden Vermessungsunterlagen und Informationen vollständig geprüft. Er hat ihre Verwendbarkeit in Bezug auf die aktuelle örtliche Situation auf Grundlage mehrerer Ortsbegehungen bewertet. Darüber hinaus war er aktiv in allen Abstimmungen mit den bekannten korrespondierenden Maßnahmen involviert. Da die Schnittstellen mit diesen Maßnahmen im großen Teil von der Vermessung abhängen, konnte die Aufgabenstellung dieser Leistungen nur auf Basis dieser Abstimmungen genau definiert werden. Der aktuelle Auftragnehmer ist bereits mit diesen kritischen Zusammenhängen vertraut und kann daher eine durchgängige Bearbeitung ohne Informationsverluste gewährleisten. Die Beauftragung eines neuen AN führt zur Verzögerungen im Projekt und kann zur erheblichen Mehrkosten auf Grund von Behinderungen und Verlängerung des Leistungszeitraums bei den bereits gebundenen Planungs-AN führen. Die Einarbeitung und den besonders großen Abstimmungsbedarfe mit allen korrespondierenden Maßnahmen führt zu ebenfalls zu zusätzlichen Aufwendungen. Darüber hinaus sind bei einer Neuvergabe mit zusätzlich vermeintlichen Kosten für erneute Einarbeitung in das Projekt und in den Rahmenbedingungen zu rechnen. aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer AFRY Deutschland GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 9.963 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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